Baugenehmigung / Bauantrag
Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Diese müssen Sie entsprechend beantragen.
Beschreibung
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.
Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.
Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sind.
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Hachenburg - Fachbereich 4 - Bauen und Regionalentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:30 Uhr Freitag: 8:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Ann-Christin Dörner (Allgemeine Angelegenheiten Baustatistik Bauaufsicht Genehmigung und Bauüberwachung (Teilfunktion im Rahmen der Über-tragung) einschließlich aller damit zusammenhängenden Arbeiten sowie Vorprüfung bei sonstigen Vorhaben Hochbau Planung, Bauleitung und Überwachung von Hochbaumaßnahmen der Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde Wahrnehmung der Bauherrenfunktion bei Baumaßnahmen)
Christiane Kempf (Allgemeine Angelegenheiten Baustatistik Bauaufsicht Genehmigung und Bauüberwachung (Teilfunktion im Rahmen der Über-tragung) einschließlich aller damit zusammenhängenden Arbeiten sowie Vorprüfung bei sonstigen Vorhaben Hochbau Planung, Bauleitung und Überwachung von Hochbaumaßnahmen der Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde Wahrnehmung der Bauherrenfunktion bei Baumaßnahmen)
Internet
Formulare
Bauantrag Werbeanlage
Baubeschreibung Gebäude
Bauantrag
Weitere Informationen
Sachgebiet 4.1 Bauleitplanung und Siedlungsstruktur
- Bauleitplanung
- Bauanträge
- Erschließungs-, Ausbau- und Wegebeiträge
- Wirtschaftsförderung
- Hochbaumaßnahmen
Sachgebiet 4.2 Hochbau und Gebäudemanagement
- Stadt- und Dorferneuerung
- Denkmalpflege
- Mietverhältnisse
- Bewirtschaftung bebaute Grundstücke
Sachgebiet 4.3 Umwelt und Natur
- Natur- und Umweltschutz
- Klimaschutzmanagement
- Nachhaltigkeitskoordinierung
- Hochwasserschutz
- Umweltwissenschaften
Sachgebiet 4.4 Tiefbau und Bauhof
- Tiefbau
- Straßenbau
- Bauhof
Sachgebiet 4.5 Tourismus
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
- § 62 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 67 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 84 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
- Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung
- Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Kosten
Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 17.05.2023