Baugenehmigung / Bauantrag
Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Diese müssen Sie entsprechend beantragen.
Beschreibung
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.
Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.
Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sind.
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.
Hinweise für Kirchberg (Hunsrück): Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Kirchberg
Die nachstehenden Bauantragsunterlagen sind immer von Ihnen und Ihrem Planer zu unterzeichnen und im Original bei uns einzureichen. Ein Bauantrag besteht aus folgenden Unterlagen:
- Vordruck Bauantrag (3-fach):
Name, Adresse, Ihre Telefonnummer und die des Planers, Lage des Grundstückes; - Vordruck Baubeschreibung (3-fach);
- Amtlicher Lageplan (3-fach)
zu erhalten beim Vermessungs- und Katasteramt Simmern; muss aktuellen Datums sein;
konkreter Standort des zu errichtenden Gebäudes ist von Ihrem Planer einzuzeichnen; - Bauzeichnungen (3-fach)
Grundrisszeichnungen, Ansichten, Schnitte, Darstellung Entwässerungsanlagen, Darstellung der Höhenangaben des natürlichen Geländes und des Straßenniveaus; - Berechnungen (3-fach):
Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Bruttorauminhalt, Nachweis zur Vollgeschossigkeit,
Fußbodenhöhe des Erdgeschosses, Wohnflächen- und Nutzflächenberechnung; - Statistischer Erhebungsbogen:
erhältlich bei Ihrem Planer/Architekten/Entwurfverfassers.
Baugenehmigungen für gewerbliche oder nicht mehr in unsere Zuständigkeit fallende Vorhaben können Sie ebenfalls bei uns einreichen (bitte immer mind. 4-fach). 3 Ausfertigungen leiten wir sofort und die 4. Ausfertigung nach Einholung der Zustimmung/Einvernehmen der Gemeinde an die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück in Simmern weiter.
Die nachstehenden Bauantragsunterlagen sind immer von Ihnen und Ihrem Planer zu unterzeichnen und im Original bei uns einzureichen. Ein Bauantrag besteht aus folgenden Unterlagen:
- Vordruck Bauantrag (3-fach):
Name, Adresse, Ihre Telefonnummer und die des Planers, Lage des Grundstückes; - Vordruck Baubeschreibung (3-fach);
- Amtlicher Lageplan (3-fach)
zu erhalten beim Vermessungs- und Katasteramt Simmern; muss aktuellen Datums sein;
konkreter Standort des zu errichtenden Gebäudes ist von Ihrem Planer einzuzeichnen; - Bauzeichnungen (3-fach)
Grundrisszeichnungen, Ansichten, Schnitte, Darstellung Entwässerungsanlagen, Darstellung der Höhenangaben des natürlichen Geländes und des Straßenniveaus; - Berechnungen (3-fach):
Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Bruttorauminhalt, Nachweis zur Vollgeschossigkeit,
Fußbodenhöhe des Erdgeschosses, Wohnflächen- und Nutzflächenberechnung; - Statistischer Erhebungsbogen:
erhältlich bei Ihrem Planer/Architekten/Entwurfverfassers.
Baugenehmigungen für gewerbliche oder nicht mehr in unsere Zuständigkeit fallende Vorhaben können Sie ebenfalls bei uns einreichen (bitte immer mind. 4-fach). 3 Ausfertigungen leiten wir sofort und die 4. Ausfertigung nach Einholung der Zustimmung/Einvernehmen der Gemeinde an die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück in Simmern weiter.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Aktuelles
Der Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis mit der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis umfasst die Stadt Boppard sowie die Verbandsgemeinden Emmelshausen, Kastellaun, Kirchberg (Hunsrück), Rheinböllen, Sankt Goar-Oberwesel und Simmern / Hunsrück.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 3 80
55463 Simmern/Hunsrück
Kontakt
Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück) - Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt, Kommunale Betriebe
Adresse
Besucheranschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Günter Weckmüller (Städtebauförderung, Dorferneuerung, Raumordnung)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06763 910-310
Frau Jutta Holl (Bauangelegenheiten, Natur- und Denkmalschutz)
Frau Agnieszka Wagner (Bauangelegenheiten, Natur- und Denkmalschutz)
Internet
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
- § 62 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 67 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 84 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
- Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung
- Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Kosten
Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 17.05.2023