Errichtung von Anlagen Genehmigung

    Baugenehmigung/ Bauantrag

    Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Diese müssen Sie entsprechend beantragen.

    Beschreibung

    Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.

    Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.

    Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sind.

    Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.

    Hinweise für Kirchberg (Hunsrück): Baugenehmigung/ Bauantrag

    Die nachstehenden Bauantragsunterlagen sind immer von Ihnen und Ihrem Planer zu unterzeichnen und im Original bei uns einzureichen. Ein Bauantrag besteht aus folgenden Unterlagen:

    • Vordruck Bauantrag (3-fach):
      Name, Adresse, Ihre Telefonnummer und die des Planers, Lage des Grundstückes;
    • Vordruck Baubeschreibung (3-fach);
    • Amtlicher Lageplan (3-fach)
      zu erhalten beim Vermessungs- und Katasteramt Simmern; muss aktuellen Datums sein;
      konkreter Standort des zu errichtenden Gebäudes ist von Ihrem Planer einzuzeichnen;
    • Bauzeichnungen (3-fach)
      Grundrisszeichnungen, Ansichten, Schnitte, Darstellung Entwässerungsanlagen, Darstellung der  Höhenangaben des natürlichen Geländes und des Straßenniveaus;
    • Berechnungen (3-fach):
      Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Bruttorauminhalt, Nachweis zur Vollgeschossigkeit,
      Fußbodenhöhe des Erdgeschosses, Wohnflächen- und Nutzflächenberechnung;
    • Statistischer Erhebungsbogen:
      erhältlich bei Ihrem Planer/Architekten/Entwurfverfassers.

    Baugenehmigungen für gewerbliche oder nicht mehr in unsere Zuständigkeit fallende Vorhaben können Sie ebenfalls bei uns einreichen (bitte immer mind. 4-fach). 3 Ausfertigungen leiten wir sofort und die 4. Ausfertigung nach Einholung der Zustimmung/Einvernehmen der Gemeinde an die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück in Simmern weiter.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwigstraße 3-5

    55469 Simmern/Hunsrück

    Postfachadresse

    Postfach 3 80

    55463 Simmern/Hunsrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6761 82-0

    Fax: +49 6761 82-111

    E-Mail: rhk@rheinhunsrueck.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück) - Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt, Kommunale Betriebe

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 5

    55481 Kirchberg (Hunsrück)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06763 910-0

    Fax: 06763 910-399

    E-Mail: rathaus@kirchberg-hunsrueck.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de