Errichtung von Anlagen Genehmigung

    Baugenehmigung/ Bauantrag

    Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Diese müssen Sie entsprechend beantragen.

    Beschreibung

    Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.

    Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.

    Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sind.

    Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

    Hinweise für Cochem-Zell: Baugenehmigung/ Bauantrag

    Wichtig: Vor telefonischer Kontaktierung ist ein schriftlicher Antrag auf Auskunft bzw. ein schriftlicher Antrag auf Bauakteneinsicht zu stellen. Die entsprechenden Antragsformular sind verlinkt angefügt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Cochem-Zell - Fachbereich "Bauen und Umwelt"

    Adresse

    Postanschrift

    Endertplatz 2

    56812 Cochem

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Bauamt Anhörung unter Abfallbehörde
    Antrag Auskunft Bauaufsicht
    Bauamt Anhörung untere Bauaufsichtsbehörde
    Bauamt Berechnung Grundflächenzahl
    Bauamt Antrag Bauakteneinsicht
    Baumt Antrag Auskunft Baulastenvermerk
    Bauamt Antrag Eintragung Baulasten

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Zell (Mosel) - Fachbereich 3 - Klimaschutz, Infrastruktur, Erneuerbare Energien

    Adresse

    Postanschrift

    Schloßstraße 69

    56856 Zell (Mosel)

    Öffnungszeiten

    * Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. * Um lange Wartezeiten zu vermeiden und eine bessere Planbarkeit für Sie zu erreichen bitten wir Sie, vorab einen Termin zu vereinbaren. Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr Montag und Dienstag 14 bis 16 Uhr Donnerstag 14 bis 17 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06542 701-859

    Telefon Festnetz: 06542 701-0

    E-Mail: vgzell@vg-zell.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Zell (Mosel) - Sachgebiet 3.1 - Allg. Bauverwaltung, Klimaschutz, Infrastruktur

    Adresse

    Postanschrift

    Schloßstraße 69

    56856 Zell (Mosel)

    Öffnungszeiten

    * Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich. * Um lange Wartezeiten zu vermeiden und eine bessere Planbarkeit für Sie zu erreichen bitten wir Sie, vorab einen Termin zu vereinbaren. Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr Montag und Dienstag 14 bis 16 Uhr Donnerstag 14 bis 17 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06542 701-859

    Telefon Festnetz: 06542 701-0

    E-Mail: vgzell@vg-zell.de

    Kontaktperson

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    Version

    Technisch geändert am 12.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Cochem-Zell - Referat "Bau- und Umweltverwaltung, Bauaufsicht"

    Adresse

    Postanschrift

    Endertplatz 2

    56812 Cochem

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02671 61-411

    Fax: 02671 61-5411

    E-Mail: bauamt@cochem-zell.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Baumt Antrag Auskunft Baulastenvermerk
    Bauamt Anhörung untere Bauaufsichtsbehörde
    Bauamt Antrag Bauakteneinsicht
    Antrag Auskunft Bauaufsicht
    Bauamt Anhörung unter Abfallbehörde
    Bauamt Berechnung Grundflächenzahl
    Bauamt Antrag Eintragung Baulasten

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de