Baugenehmigung/ Bauantrag
Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Diese müssen Sie entsprechend beantragen.
Beschreibung
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.
Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.
Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sind.
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Hinweise für Cochem-Zell: Baugenehmigung/ Bauantrag
Wichtig: Vor telefonischer Kontaktierung ist ein schriftlicher Antrag auf Auskunft bzw. ein schriftlicher Antrag auf Bauakteneinsicht zu stellen. Die entsprechenden Antragsformular sind verlinkt angefügt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Fachbereich "Bauen und Umwelt"
Adresse
Postanschrift
Endertplatz 2
56812 Cochem
Kontakt
Fax: 02671 61-5411
E-Mail: bauamt@cochem-zell.de
Internet
Formulare
Bauamt Anhörung unter Abfallbehörde
Antrag Auskunft Bauaufsicht
Bauamt Anhörung untere Bauaufsichtsbehörde
Bauamt Berechnung Grundflächenzahl
Bauamt Antrag Bauakteneinsicht
Baumt Antrag Auskunft Baulastenvermerk
Bauamt Antrag Eintragung Baulasten
Verbandsgemeinde Ulmen - FB 2: Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
Beschreibung
Fachbereichsleiter: Markus Schweisel
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 1
56766 Ulmen
Öffnungszeiten
Wir haben gleitende Arbeitszeit (Terminabsprache möglich). Den zuständigen Mitarbeiter/die zuständige Mitarbeiterin erreichen Sie am besten: Montag - Donnerstag: 08.30 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr Freitag: 08.30 - 13.00 Uhr Bürgerbüro zusätzlich: 1. Samstag im Monat: 10.00 - 12.00; Donnerstags 14.00 - 17.00
Kontakt
Telefon Festnetz: 02676 409-0
Fax: 02676 409-500
Kontaktperson
Herr Heinz Kasper
Postanschrift
Marktplatz 1
56766 Ulmen
Gebäude: Rathaus
Fax: 02676 409-501
Telefon Festnetz: 02676 409-251
E-Mail: heinz.kasper@ulmen.de
Internet
Kreisverwaltung Cochem-Zell - Referat "Bau- und Umweltverwaltung, Bauaufsicht"
Adresse
Postanschrift
Endertplatz 2
56812 Cochem
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anette Daubner
Postanschrift
Endertplatz 2
56812 Cochem
Fax: 02671 61-5411
Telefon Festnetz: 02671 61-405
E-Mail: anette.daubner@cochem-zell.de
Herr Hans-Peter Färber
Frau Eugenia Reis
Internet
Formulare
Baumt Antrag Auskunft Baulastenvermerk
Bauamt Anhörung untere Bauaufsichtsbehörde
Bauamt Antrag Bauakteneinsicht
Antrag Auskunft Bauaufsicht
Bauamt Anhörung unter Abfallbehörde
Bauamt Berechnung Grundflächenzahl
Bauamt Antrag Eintragung Baulasten
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
- § 62 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 67 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 84 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
- Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung
- Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Kosten
Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 17.05.2023