Errichtung von Anlagen Genehmigung

    Baugenehmigung / Bauantrag

    Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Diese müssen Sie entsprechend beantragen.

    Beschreibung

    Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.

    Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.

    Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sind.

    Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Bad Kreuznach - Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheingrafenstr. 11

    55583 Bad Kreuznach

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    MMontag bis Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr
    Donnerstag Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr
    Donnerstagnachmittag: 14 bis 18 Uhr
    Freitag: 8.30 bis 13 Uhr
    nachmittag: 14 bis 18 Uhr
    Freitag: 8.30 bis 13 Uhr
    dfkfjkldjontag bis Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr
    Donnerstagnachmittag: 14 bis 18 Uhr
    Freitag: 8.30 bis 13 Uhr
     
     

    Kontakt

    E-Mail: info@vgvkh.de

    Telefon Festnetz: +49 6708 610-200

    Fax: +49 6708 610-600

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Abweichung von bauaufsichtlichen Anforderungen (DIN A4)
    Baubeschreibung Gebäude
    Bauantrag Werbeanlage
    Bauantrag
    Antrag auf Baugenehmigung
    Betriebsbeschreibung
    Baubeschreibung Anlagen zur Lagerung von Flüssiggas

    Weitere Informationen

    Allgemeine Bauangelegenheiten, Bauanträge, Bebauungspläne, Flächennutzungsplan, Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, Ausbau- und Erschließungsbeiträge, Konzessionsrecht, Mieten,Wohnberechtigungsbescheinigungen, Wohnbauförderung, Wildschäden, Widmung von Straßen, Hausnummerierung, Dorferneuerung, Denkmalschutz und –pflege, Straßen- und Bauunter-haltung Wirschaftswegebau, Gewässer- unterhaltung Bauhof, Regene- rative Energien, Angelegen- heiten der Jagdgenossen- schaften

    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2018 (von: Webservice, VG_Bad Kreuznach)

    Technisch geändert am 02.11.2024 (von: Webservice, VG_Bad Kreuznach)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 6 - Bauen und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Salinenstraße 47

    55543 Bad Kreuznach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 18 61

    55543 Bad Kreuznach

    Öffnungszeiten

    Kreisverwaltung: Mo bis Mi: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminabsprache) Do: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 21.07.2022 (von: Schappert, Marvin)

    Technisch geändert am 09.04.2024 (von: Schappert, Marvin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 17.05.2023

    Version

    Technisch erstellt am 06.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)