Errichtung von Anlagen Genehmigung

    Baugenehmigung / Bauantrag

    Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Diese müssen Sie entsprechend beantragen.

    Beschreibung

    Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.

    Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.

    Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sind.

    Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Kreuznach - Abteilung Bauverwaltung und kaufmännische Gebäudewirtschaft

    Beschreibung

    Abrechnung Erschließungs-, Ausbau- und Kanalherstellungsmaßnahmen, Wohnraumförderung, Submissionen im Baubereich

    Hinweis in eigener Sache: Wartezeiten bei der Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen, Bescheinigungen für ISB-Darlehen und Anforderung von Archivunterlagen

    Aufgrund personeller Engpässe bei der Bauverwaltung kommt es aktuell zu Wartezeiten bei der Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen und Bescheinigungen für ISB-Darlehen. Die Bauverwaltung ist bemüht, die Rückstände schnellstmöglich aufzuarbeiten. Wir bitten um Verständnis für etwaige Verzögerungen.
    Bei der Anforderung von Archivunterlagen beträgt die Wartezeit derzeit ca. zehn Wochen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Viktoriastraße 13

    55543 Bad Kreuznach

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr Do. 14.00 - 17.00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0671 800-707

    Telefon Festnetz: 0671 800-726

    E-Mail: bauverwaltung@bad-kreuznach.de

    Formulare

    Formular
    Formular
    Fachunternehmerbescheinigung
    Baubeschreibung Anlagen Heizöl
    Erklärung
    Antrag auf erstmalige Herstellung/Änderung/Beseitigung einer Wasser-Anschlussleitung sowie Herstellung eines Zweitanschlusses (Hausanschluss)
    Antrag auf erstmalige Herstellung/Änderung/Beseitigung einer Wasser-Anschlussleitung sowie Herstellung eines Zweitanschlusses (Hausanschluss)
    Antrag auf Baugenehmigung
    Antrag auf Baugenehmigung

    Weitere Informationen

    Allgemeine Bauverwaltungsangelegenheiten, Abrechnung Erschließungs-, Ausbau- und Kanalherstellungsmaßnahmen, Wohnraumförderung, Durchführung von Submissionen

    Version

    Technisch geändert am 28.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Bad Kreuznach - Bauaufsicht (gehört zur Abteilung Hochbau, Bauaufsicht und technische Gebäudewirtschaft)

    Beschreibung

    Bauaufsicht, Baugenehmigungen, Bauanfragen, Bauüberwachung, Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Viktoriastraße 13

    55543 Bad Kreuznach

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, Do. 14.00 - 17.00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0671 800-725

    Fax: 0671 800-765

    E-Mail: bauaufsicht@bad-kreuznach.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Baubeschreibung Anlagen Heizöl
    Formular
    Antrag auf Baugenehmigung
    Antrag auf Baugenehmigung
    Fachunternehmerbescheinigung
    Erklärung
    Formular
    Antrag auf erstmalige Herstellung/Änderung/Beseitigung einer Wasser-Anschlussleitung sowie Herstellung eines Zweitanschlusses (Hausanschluss)
    Antrag auf erstmalige Herstellung/Änderung/Beseitigung einer Wasser-Anschlussleitung sowie Herstellung eines Zweitanschlusses (Hausanschluss)

    Weitere Informationen

    Bauaufsicht (Baugenehmigungen, Bauanfragen, Bauüberwachung, Bauordnung)

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 6 - Bauen und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Salinenstraße 47

    55543 Bad Kreuznach

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 18 61

    55543 Bad Kreuznach

    Öffnungszeiten

    Kreisverwaltung: Mo bis Mi: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminabsprache) Do: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 671 803-0

    Fax: +49 671 803-1249

    E-Mail: bauamt@kreis-badkreuznach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 17.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de