Baugenehmigung / Bauantrag
Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Diese müssen Sie entsprechend beantragen.
Beschreibung
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.
Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der Gemeindeverwaltung bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.
Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von der Bauherrin oder dem Bauherrn sowie der Entwurfsverfasserin oder dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sind.
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Ansprechpartner
Stadt Bad Kreuznach - Abteilung Bauverwaltung und kaufmännische Gebäudewirtschaft
Beschreibung
Abrechnung Erschließungs-, Ausbau- und Kanalherstellungsmaßnahmen, Wohnraumförderung, Submissionen im Baubereich
Hinweis in eigener Sache: Wartezeiten bei der Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen, Bescheinigungen für ISB-Darlehen und Anforderung von Archivunterlagen
Aufgrund personeller Engpässe bei der Bauverwaltung kommt es aktuell zu Wartezeiten bei der Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen und Bescheinigungen für ISB-Darlehen. Die Bauverwaltung ist bemüht, die Rückstände schnellstmöglich aufzuarbeiten. Wir bitten um Verständnis für etwaige Verzögerungen.
Bei der Anforderung von Archivunterlagen beträgt die Wartezeit derzeit ca. zehn Wochen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr Do. 14.00 - 17.00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Formulare
Erklärung
Antrag auf erstmalige Herstellung/Änderung/Beseitigung einer Wasser-Anschlussleitung sowie Herstellung eines Zweitanschlusses (Hausanschluss)
Formular
Baubeschreibung Anlagen Heizöl
Erklärung
Fachunternehmerbescheinigung
Formular
Formular
Antrag
Antrag auf Baugenehmigung
Weitere Informationen
Allgemeine Bauverwaltungsangelegenheiten, Abrechnung Erschließungs-, Ausbau- und Kanalherstellungsmaßnahmen, Wohnraumförderung, Durchführung von Submissionen
Stadt Bad Kreuznach - Bauaufsicht (gehört zur Abteilung Hochbau, Bauaufsicht und technische Gebäudewirtschaft)
Beschreibung
Bauaufsicht, Baugenehmigungen, Bauanfragen, Bauüberwachung, Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, Do. 14.00 - 17.00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Gordian Lehrmann (Bauaufsicht (westliches Stadtgebiet), Sanierung, Altlasten)
Hausanschrift
Fax: 0671 800-765
E-Mail: gordian.lehrmann@bad-kreuznach.de
Telefon Festnetz: 0671 800-725
Herr Peter Rokohl (Bauaufsicht, nördliches Stadtgebiet, Baulastenverzeichnis)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 0671 800-787
E-Mail: peter.rokohl@bad-kreuznach.de
Fax: 0671 800-765
Frau Petra Sinß (Bauaufsicht (östliches Stadtgebiet))
Besucheranschrift
E-Mail: petra.sinss@bad-kreuznach.de
Fax: 0671 800-765
Telefon Festnetz: 0671 800-747
Formulare
Erklärung
Fachunternehmerbescheinigung
Erklärung
Erklärung
Baubeschreibung Anlagen Heizöl
Antrag auf erstmalige Herstellung/Änderung/Beseitigung einer Wasser-Anschlussleitung sowie Herstellung eines Zweitanschlusses (Hausanschluss)
Formular
Erklärung
Antrag auf Baugenehmigung
Antrag
Formular
Formular
Weitere Informationen
Bauaufsicht (Baugenehmigungen, Bauanfragen, Bauüberwachung, Bauordnung)
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 6 - Bauen und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 18 61
55543 Bad Kreuznach
Öffnungszeiten
Kreisverwaltung: Mo bis Mi: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminabsprache) Do: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 671 803-1249
E-Mail: bauamt@kreis-badkreuznach.de
Formulare
Rechtsgrundlage(n)
- § 62 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 67 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- § 84 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
- Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung
- Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Kosten
Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 17.05.2023