Errichtung eines Tiergeheges anzeigen
Sie müssen die Errichtung von Tiergehegen der unteren Naturschutzbehörde anzeigen.
Beschreibung
Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, die außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden errichtet werden. Im Tiergehege können Sie Tiere wildlebender Arten halten.
Bevor Sie mit der Errichtung eines Tiergeheges beginnen, müssen Sie das Vorhaben mindestens ein Monat vorher anzeigen. Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.
Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Errichtung des Tiergeheges kann die untere Naturschutzbehörde Anordnungen erlassen.
zuständige Stelle
untere Naturschutzbehörde
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Allgemeine Bauverwaltung, Umweltschutz, Kreisstraßen, Untere Naturschutzbehörde (Ref. 61)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Richard Dümmler
Hausanschrift
Fax: 06341 940-7231
E-Mail: Richard.Duemmler@suedliche-weinstrasse.de
Telefon Festnetz: 06341 940-231
Herr Lukas Nied
Hausanschrift
E-Mail: Lukas.Nied@suedliche-weinstrasse.de
Telefon Festnetz: 06341 940-230
Fax: 06341 940-7230
Internet
Formulare
Einteilung der Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde
Zuständigkeitsverteilung der unteren Naturschutzbehörde nach Verbandsgemeinden
erforderliche Unterlagen
- Anzeige
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Formlose Antragsstellung möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- Sie müssen das Tiergehege als dauerhafte Einrichtung im Zeitraum von mindestens sieben Tage im Jahr betreiben.
- Sie müssen die Tiere außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden halten.
- Sie dürfen das Tiergehege nicht als Zoo zur Zurschaustellung der Tiere betreiben.
- Sie müssen die Vorschriften des Tier- und Artenschutzes einhalten.
- Sie dürfen den Naturhaushalt und das Landschaftsbild nicht beeinträchtigen.
- Sie dürfen den Zugang zu Wald-, Flur- und Gewässerbereichen nicht einschränken.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Da es sich um ein Anzeigeverfahren handelt, werden keine Verwaltungsentscheidungen getroffen, gegen die ein Rechtsbehelf eingelegt werden könnte.
Verfahrensablauf
Zeigen Sie die Errichtung des Tiergeheges mindestens einen Monat im Voraus bei der unteren Naturschutzbehörde an. Sie können die Anzeige per Online-Formular, E-Mail oder Post einreichen.
Die untere Naturschutzbehörde prüft Ihre Angaben aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Sollten Sie die Voraussetzungen für die Errichtung des Tiergeheges nicht erfüllen, kann die untere Naturschutzbehörde entsprechende Anordnungen erlassen.
Fristen
- Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor der Errichtung des Tiergeheges
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 05.11.2019
Stichwörter
Wildtierhaltung, Gehegewild, Tierhaltung, Artenschutz