Lebensmittel: Marktüberwachung
Beschreibung
In Erzeugerbetrieben, Eierpackstellen und Schlachtbetrieben sowie im Großhandel und in den Verteilzentralen des Einzelhandels (den sog. "Flaschenhälsen" der Vermarktung), werden landwirtschaftliche Erzeugnisse tierischer und pflanzlicher Herkunft durch Qualitätskontrolleure auf die Einhaltung der EU-einheitlichen bzw. deutschen Qualitätsnormen, Gästeeigenschaften Handelsklassen überprüft. Einheitliche Qualitätskriterien erleichtern den gemeinschaftlichen Handel und sichern damit die Versorgung der Bevölkerung mit gleich bleibend hohen Qualitäten.
Die Überwachungstätigkeiten finden vor allem in den Marktsektoren von Rind- und Schweinefleisch, Eier und Geflügel, Obst, Gemüse und Speisekartoffeln statt (wirtschaftlicher Verbaucherschutz).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Veterinärwesen und Landwirtschaft - Lebensmittelüberwachung, Tierschutz
Adresse
Hausanschrift
Der kinderwagen- und rollstuhlgerechte Zugang sowie entsprechende Parkplätze sind über die Hochstraße erreichbar.
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag   07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch                  07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag             07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag                    07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.
Kontakt
Fax: +49 2681 81-2800
E-Mail: veterinaeramt@kreis-ak.de
Formulare
Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 80 - Lebensmittelüberwachung, Tierschutz
Antrag für Lebensmittelunternehmer auf Zulassung nach EU-Verordnung 853/2004
Erklärung zur EU-Zulassung nach EU-Verordnung 853-2004
Selbstauskunft zur EU-Zulassung nach Eu-Verordnung 253-2004
Betriebsspiegel - Allgemeine Angaben zu Lebensmittelbetrieb
Anmeldung Lebensmittelunternehmen
Anmeldung Lebensmittelunternehmen für Veranstaltungen
Auszug aus der Schweine-Salmonellen-Verordnung
Standarderklärung Schlachtvieh
Informationen der Öffentlichkeit gem. § 40 LFGB
Excel Tabelle zur Übermittlung von Untersuchungsergebnissen gemäß Anlage 4 der MitÜbermitV
Excel-Tabelle gemäß Anlage 4 der MitÜbermit V - Ausfüllheinweise
Antrag für Lebensmittelunternehmer auf Zulassung nach EU-Verordnung 853/2004
Erklärung zur EU-Zulassung nach EU-Verordnung 853-2004
Selbstauskunft zur EU-Zulassung nach Eu-Verordnung 253-2004
Betriebsspiegel - Allgemeine Angaben zu Lebensmittelbetrieb
Anmeldung Lebensmittelunternehmen
Anmeldung Lebensmittelunternehmen für Veranstaltungen
Auszug aus der Schweine-Salmonellen-Verordnung
Standarderklärung Schlachtvieh
Informationen der Öffentlichkeit gem. § 40 LFGB
Excel Tabelle zur Übermittlung von Untersuchungsergebnissen gemäß Anlage 4 der MitÜbermitV
Excel-Tabelle gemäß Anlage 4 der MitÜbermit V - Ausfüllheinweise
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Altenkirchen (Westerwald): Referat 80 - Lebensmittelüberwachung, Tierschutz
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz