Jagdschein Erteilung
    99067004001000

    Jagdschein erstmalig beantragen

    Sie möchten auf die Jagd gehen? Dann müssen Sie einen Jagdschein mit sich führen, den Sie nach bestandener Jägerprüfung beantragen können.

    Beschreibung

    Wer die Jagd ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen. Diesen können Sie nach erfolgreicher Absolvierung der Jägerprüfung beantragen. Der Jagdschein gilt befristet und kann im Anschluss verlängert werden. Er ist im gesamten Bundesgebiet gültig.

    Für Personen, die in Besitz eines ausländischen Jagdscheins sind und in Deutschland jagen wollen, gelten je nach Lage des Einzelfalls besondere Regelungen.

    Hinweise für Trier: Jagdschein beantragen

    Beantragung / Verlängerung

    • erfolgt
      • persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person
      • online für die Beantragung / Verlängerung des Jagdscheins
      • online für die Änderung 

    Gültigkeit

    • ein Jahresjagdschein wird höchstens für 3 Jahre erteilt
    • die Verlängerung des Jahresjagdscheines gilt ebenfalls maximal 3 Jahre
    • Tagesjagdscheine gelten für 14 aufeinanderfolgende Tage
    • Jagdscheine gelten im gesamten Bundesgebiet

    Beantragung / Verlängerung

    • erfolgt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person

    Gültigkeit

    • ein Jahresjagdschein wird höchstens für 3 Jahre erteilt
    • die Verlängerung des Jahresjagdscheines gilt ebenfalls maximal 3 Jahre
    • Tagesjagdscheine gelten für 14 aufeinanderfolgende Tage
    • Jagdscheine gelten im gesamten Bundesgebiet

    Online-Dienst

    Jagdschein erstmalig beantragen oder verlängern

    ID: L100039_308880203

    Online erledigen

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    Version

    Technisch erstellt am 27.01.2025
    Technisch geändert am 27.01.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz der Bewerberin oder des Bewerbers zuständigen unteren Jagdbehörde (Kreisverwaltung des Landkreises bzw. Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt) erteilt. Dies ist auch für dessen Verlängerung zuständig.

    Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland keinen ständigen Wohnsitz haben, wenden sich an die untere Jagdbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dessen/deren Bezirk sie die Jagd vorwiegend ausüben wollen.

    Hinweise für Trier: Jagdschein beantragen

    Terminvereinbarung

    • erfolgt online
    • Vorsprachen sind mit und ohne Terminvereinbarung möglich

    Terminvereinbarung

    • erfolgt online
    • Vorsprachen sind mit und ohne Terminvereinbarung möglich

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserweg 7 - 9
    54292 Trier

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@trier.de

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 718-4100

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2016
    Technisch geändert am 16.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Trier: Jagdschein beantragen

    • ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten und des Antragstellers (Fotokopie ist ausreichend)

    zusätzlicher Hinweis zur Verlängerung

    • Nachweis über bestandene Jägerprüfung und Foto müssen bei Verlängerung nicht nochmal vorgelegt werden

    Formulare

    Hinweise für Trier: Jagdschein beantragen

    Voraussetzungen

    • Mindestalter: 16 Jahre
    • Nachweis der erforderlichen Sachkunde  durch die Jägerprüfung
    • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung
    • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zum Führen einer Waffe

    Hinweis: Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, können Sie einen Jugendjagdschein beantragen. Mit diesem dürfen Sie nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder einer von der erziehungsberechtigten Person schriftlich beauftragten Aufsichtsperson jagen. Die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein.

    Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die erste Erteilung eines Jagdscheins ist grundsätzlich davon abhängig, dass die Bewerberin oder der Bewerber in Deutschland eine Jägerprüfung bestanden hat. Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen sowie mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung.

    Die Jägerprüfung wird durch die untere Jagdbehörde durchgeführt, in deren Gebiet die den Antrag stellende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sie kann auch von der unteren Jagdbehörde durchgeführt werden, in deren Gebiet die den Antrag stellende Person die jagdliche Ausbildung absolviert hat.

    Die theoretische und praktische Ausbildung zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung (jagdliche Ausbildung) erfolgt nach einem Rahmenplan der obersten Jagdbehörde (zuständiges Ministerium) in einem anerkannten Ausbildungskurs:

    1. bei einer Vereinigung der Jägerinnen und Jäger oder bei einer Jagdschule oder
    2. von mindestens sechsmonatiger Dauer bei einer Mentorin oder einem Mentor.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Trier: Jagdschein beantragen

    • 4 - 6 Wochen
    • 4 - 6 Wochen

    Kosten

    Für die Ausstellung eines Jagdscheines werden eine Gebühr nach dem jeweilig gültigen besonderen Gebührenverzeichnis und eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.

    Hinweise für Trier: Jagdschein beantragen

    Jahresjagdschein für Volljährige

    • 1 Jahr:   102,00 Euro
    • 2 Jahre: 162,00 Euro
    • 3 Jahre: 192,00 Euro
    • für Jugendliche 50 Prozent der vorstehenden Beträge
    • Zweitausfertigungen: 22,00 Euro

    Gebühren für Ausländer

    • Jahresjagdschein: 102,00 Euro
    • Tagesjagdschein:  102,00 Euro
    • für Jugendliche 50 Prozent der vorstehenden Beträge

    Zahlungsart

    • bar / EC

    Jahresjagdschein für Volljährige

    • 1 Jahr:   102,00 Euro
    • 2 Jahre: 162,00 Euro
    • 3 Jahre: 192,00 Euro
    • für Jugendliche 50 Prozent der vorstehenden Beträge
    • Zweitausfertigungen: 22,00 Euro

    Gebühren für Ausländer

    • Jahresjagdschein: 102,00 Euro
    • Tagesjagdschein:  102,00 Euro
    • für Jugendliche 50 Prozent der vorstehenden Beträge

    Zahlungsart

    • bar / EC

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der gültige Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z. B. durch die Pacht eines Jagdbezirks, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung einer jagdausübungsberechtigten Person.

    Weitere Informationen zum Jagdschein finden Sie hier:

    FAQ

    Gibt es „Sonderregelungen“ für ausländische Mitbürger oder Mitbürgerinnen?


    Ausländische Mitbürger oder Mitbürgerinnen, die eine der deutschen Jägerprüfung vergleichbare Prüfung bestanden haben, sind vom Erfordernis der Ablegung der Jägerprüfung befreit. Über die Vergleichbarkeit der Jägerprüfung entscheidet die oberste Jagdbehörde (das zuständige Ministerium).

    Ausländische Mitbürger oder Mitbürgerinnen, die keine der deutschen Jägerprüfung vergleichbare Prüfung bestanden haben, können vom Erfordernis der Ablegung der Jägerprüfung nur befreit werden, wenn sie

    1. ihren Hauptwohnsitz nicht in Deutschland haben,
    2. die Ausstellung eines Tagesjagdscheines (gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage) beantragen und
    3. ihre Eignung zur ordnungsgemäßen Jagdausübung nachgewiesen haben.

    Für diesen Nachweis genügt die Vorlage eines in den letzten drei Jahren ausgestellten Jagdscheines.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 24.01.2020

    Version

    Technisch erstellt am 06.04.2009
    Technisch geändert am 01.10.2025

    Stichwörter

    Forst, Jagdausübung, Jagderlaubnis, Jagdgenehmigung, jagen, Jagdprüfung, Jägerprüfung, Ausländerjagdschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020