Jagdschein erstmalig beantragen
Sie möchten auf die Jagd gehen? Dann müssen Sie einen Jagdschein mit sich führen, den Sie nach bestandener Jägerprüfung beantragen können.
Beschreibung
Wer die Jagd ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen. Diesen können Sie nach erfolgreicher Absolvierung der Jägerprüfung beantragen. Der Jagdschein gilt befristet und kann im Anschluss verlängert werden. Er ist im gesamten Bundesgebiet gültig.
Für Personen, die in Besitz eines ausländischen Jagdscheins sind und in Deutschland jagen wollen, gelten je nach Lage des Einzelfalls besondere Regelungen.
Hinweise für Trier: Jagdschein beantragen
Beantragung / Verlängerung
- erfolgt
Gültigkeit
- ein Jahresjagdschein wird höchstens für 3 Jahre erteilt
- die Verlängerung des Jahresjagdscheines gilt ebenfalls maximal 3 Jahre
- Tagesjagdscheine gelten für 14 aufeinanderfolgende Tage
- Jagdscheine gelten im gesamten Bundesgebiet
Beantragung / Verlängerung
- erfolgt persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person
Gültigkeit
- ein Jahresjagdschein wird höchstens für 3 Jahre erteilt
- die Verlängerung des Jahresjagdscheines gilt ebenfalls maximal 3 Jahre
- Tagesjagdscheine gelten für 14 aufeinanderfolgende Tage
- Jagdscheine gelten im gesamten Bundesgebiet
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Zuständigkeit
Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz der Bewerberin oder des Bewerbers zuständigen unteren Jagdbehörde (Kreisverwaltung des Landkreises bzw. Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt) erteilt. Dies ist auch für dessen Verlängerung zuständig.
Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland keinen ständigen Wohnsitz haben, wenden sich an die untere Jagdbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dessen/deren Bezirk sie die Jagd vorwiegend ausüben wollen.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Wasserweg 7 - 9
54292 Trier
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Trier: Jagdschein beantragen
- ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten und des Antragstellers (Fotokopie ist ausreichend)
zusätzlicher Hinweis zur Verlängerung
- Nachweis über bestandene Jägerprüfung und Foto müssen bei Verlängerung nicht nochmal vorgelegt werden
Formulare
Hinweise für Trier: Jagdschein beantragen
Voraussetzungen
- Mindestalter: 16 Jahre
- Nachweis der erforderlichen Sachkunde durch die Jägerprüfung
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung
- Zuverlässigkeit und persönliche Eignung zum Führen einer Waffe
Hinweis: Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, können Sie einen Jugendjagdschein beantragen. Mit diesem dürfen Sie nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder einer von der erziehungsberechtigten Person schriftlich beauftragten Aufsichtsperson jagen. Die Begleitperson muss jagdlich erfahren sein.
Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die erste Erteilung eines Jagdscheins ist grundsätzlich davon abhängig, dass die Bewerberin oder der Bewerber in Deutschland eine Jägerprüfung bestanden hat. Die Jägerprüfung besteht aus einem schriftlichen sowie mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung.
Die Jägerprüfung wird durch die untere Jagdbehörde durchgeführt, in deren Gebiet die den Antrag stellende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sie kann auch von der unteren Jagdbehörde durchgeführt werden, in deren Gebiet die den Antrag stellende Person die jagdliche Ausbildung absolviert hat.
Die theoretische und praktische Ausbildung zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung (jagdliche Ausbildung) erfolgt nach einem Rahmenplan der obersten Jagdbehörde (zuständiges Ministerium) in einem anerkannten Ausbildungskurs:
- bei einer Vereinigung der Jägerinnen und Jäger oder bei einer Jagdschule oder
- von mindestens sechsmonatiger Dauer bei einer Mentorin oder einem Mentor.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier: Jagdschein beantragen
- 4 - 6 Wochen
- 4 - 6 Wochen
Kosten
Für die Ausstellung eines Jagdscheines werden eine Gebühr nach dem jeweilig gültigen besonderen Gebührenverzeichnis und eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.
Hinweise für Trier: Jagdschein beantragen
Jahresjagdschein für Volljährige
- 1 Jahr: 102,00 Euro
- 2 Jahre: 162,00 Euro
- 3 Jahre: 192,00 Euro
- für Jugendliche 50 Prozent der vorstehenden Beträge
- Zweitausfertigungen: 22,00 Euro
Gebühren für Ausländer
- Jahresjagdschein: 102,00 Euro
- Tagesjagdschein: 102,00 Euro
- für Jugendliche 50 Prozent der vorstehenden Beträge
Zahlungsart
- bar / EC
Jahresjagdschein für Volljährige
- 1 Jahr: 102,00 Euro
- 2 Jahre: 162,00 Euro
- 3 Jahre: 192,00 Euro
- für Jugendliche 50 Prozent der vorstehenden Beträge
- Zweitausfertigungen: 22,00 Euro
Gebühren für Ausländer
- Jahresjagdschein: 102,00 Euro
- Tagesjagdschein: 102,00 Euro
- für Jugendliche 50 Prozent der vorstehenden Beträge
Zahlungsart
- bar / EC
Hinweise (Besonderheiten)
Der gültige Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z. B. durch die Pacht eines Jagdbezirks, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung einer jagdausübungsberechtigten Person.
Weitere Informationen zum Jagdschein finden Sie hier:
FAQ
Gibt es „Sonderregelungen“ für ausländische Mitbürger oder Mitbürgerinnen?
Ausländische Mitbürger oder Mitbürgerinnen, die eine der deutschen Jägerprüfung vergleichbare Prüfung bestanden haben, sind vom Erfordernis der Ablegung der Jägerprüfung befreit. Über die Vergleichbarkeit der Jägerprüfung entscheidet die oberste Jagdbehörde (das zuständige Ministerium).
Ausländische Mitbürger oder Mitbürgerinnen, die keine der deutschen Jägerprüfung vergleichbare Prüfung bestanden haben, können vom Erfordernis der Ablegung der Jägerprüfung nur befreit werden, wenn sie
- ihren Hauptwohnsitz nicht in Deutschland haben,
- die Ausstellung eines Tagesjagdscheines (gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage) beantragen und
- ihre Eignung zur ordnungsgemäßen Jagdausübung nachgewiesen haben.
Für diesen Nachweis genügt die Vorlage eines in den letzten drei Jahren ausgestellten Jagdscheines.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 24.01.2020
Stichwörter
Forst, Jagdausübung, Jagderlaubnis, Jagdgenehmigung, jagen, Jagdprüfung, Jägerprüfung, Ausländerjagdschein