Jagdangelegenheiten
Beschreibung
Die Jagd hat u. a. zum Ziel:
- einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten und in einem seinen natürlichen Lebensgrundlagen und den landeskulturellen Gegebenheiten angepassten Verhältnis zu entwickeln,
- die natürlichen Lebensgrundlagen des Wildes zu sichern und zu verbessern,
- bedrohte Wildarten zu schützen, ihren Bestand zu sichern und zu mehren,
- Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst und fischereiwirtschaftlichen Nutzung durch das Wild zu vermeiden,
- die wild lebenden Tierarten als wesentlichen Bestandteil der biologischen Vielfalt und des Naturhaushaltes in ihrer Vielfalt zu bewahren,
- eine naturnahe nachhaltige Nutzungsform zu sichern.
Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
Hege beinhaltet alle Maßnahmen, die die Entwicklung und Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner natürlichen Lebensgrundlagen zum Ziel haben. Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, sollen vermieden werden.
Jagdausübung ist das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild. Das Recht zur Aneignung von Wild umfasst auch die ausschließliche Befugnis, krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild sich anzueignen.
Der Abschuss des Wildes ist so zu regeln, dass die berechtigten Ansprüche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden sowie die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Bekämpfung von Tierseuchen gewahrt bleiben. Die Abschussregelung soll dazu beitragen, dass ein gesunder Wildbestand aller heimischen Wildarten in angemessener Zahl erhalten bleibt und insbesondere der Schutz von Wildarten gesichert ist, deren Bestand bedroht ist.
Den Erfordernissen des Waldbaus und der Vermeidung von Wildschäden ist der Vorrang vor der zahlenmäßigen Hege einer Wildart zu geben.
Bei der Jagdausübung sind die insbesondere dem Tierschutz dienenden Grundsätze der Weidgerechtigkeit zu beachten.
Hinweise für Rhein-Lahn-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Lahn-Kreis
Die Abschussmeldungen sind bitte zentral an folgende Kontaktdaten zu senden:
Fax: 02603/972-6987 oder E-Mail: abschussmeldungen [at] rhein-lahn.rlp.de
Wahl KJM/KJB
Information Jagdgenossenschaften.pdf
Information Jagdscheininhaber.pdf
Information pachtende Personen.pdf
Information Eigenjagdbesitzer.pdf
Ausnahmeregelungen
Erlegung von Schwarzwild unter Verwendung von künstlichen Lichtquellen
Ausnahme bei Bejagung von gestreiften Frischlingen
Erlegung von Schwarzwild unter Verwendung von Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatzgeräten
Afrikanische Schweinepest
Weitere Informationen zur afrikanischen Schweinepest finden Sie hier
Jagdausbildung im Rhein-Lahn-Kreis
Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung
Antrag auf Anerkennung als Mentorin bzw. Mentor gemäß § 23 Landesjagdverordnung
Anträge/Formulare
Antrag verkehrsbehördliche Anordnung Bewegungsjagd
Abschussliste Wildnachweisung - Ergänzungsblatt
Abschussvereinbarung-Abschusszielsetzung - Schalenwild
Gesamtabschussplan Hegegemeinschaft
Teilabschussplan Hegegemeinschaft
Sonstiges
Leitfaden 124: Beseitigung von Fallwild
Leitfaden 125: Entsorgung von erlegtem Wild
Die Abschussmeldungen sind bitte zentral an folgende Kontaktdaten zu senden:
Fax: 02603/972-6987 oder E-Mail: abschussmeldungen [at] rhein-lahn.rlp.de
Wahl KJM/KJB
Information Jagdgenossenschaften.pdf
Information Jagdscheininhaber.pdf
Information pachtende Personen.pdf
Information Eigenjagdbesitzer.pdf
Ausnahmeregelungen
Erlegung von Schwarzwild unter Verwendung von künstlichen Lichtquellen
Ausnahme bei Bejagung von gestreiften Frischlingen
Erlegung von Schwarzwild unter Verwendung von Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatzgeräten
Afrikanische Schweinepest
Weitere Informationen zur afrikanischen Schweinepest finden Sie hier
Jagdausbildung im Rhein-Lahn-Kreis
Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung
Antrag auf Anerkennung als Mentorin bzw. Mentor gemäß § 23 Landesjagdverordnung
Anträge/Formulare
Antrag verkehrsbehördliche Anordnung Bewegungsjagd
Abschussliste Wildnachweisung - Ergänzungsblatt
Abschussvereinbarung-Abschusszielsetzung - Schalenwild
Gesamtabschussplan Hegegemeinschaft
Teilabschussplan Hegegemeinschaft
Sonstiges
Leitfaden 124: Beseitigung von Fallwild
Leitfaden 125: Entsorgung von erlegtem Wild
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig für Jagdangelegenheiten ist die untere Jagdbehörde bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Zulassungsstelle DiezMontag-Freitag8:00 Uhr -12:00 UhrWilhelmstraße 42aDonnerstag14:00 Uhr-17:30 Uhr65582 Diez
Zulassungsstelle NastättenMontag-Freitag8:00 Uhr -11:00 UhrPestalozzistraße 2
56355 Nastätten
Kontakt
Telefon Festnetz: 02603 972-0
Fax: 02603 972-199
Kontaktperson
Herr Jannik Schladt
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-438
E-Mail: jannik.schladt@rhein-lahn.rlp.de
Fax: 02603 972-6438
Frau Uta Prößler
Besucheranschrift
E-Mail: uta.proessler@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-437
Fax: 02603 972-6437
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite von Landesforsten Rheinland-Pfalz.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Hege, Tiere, Tierschutz, Wild