Jagderlaubnis Erteilung

    Jagdangelegenheiten

    Beschreibung

    Die Jagd hat u. a. zum Ziel:

    • einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten und in einem seinen natürlichen Lebensgrundlagen und den landeskulturellen Gegebenheiten angepassten Verhältnis zu entwickeln,
    • die natürlichen Lebensgrundlagen des Wildes zu sichern und zu verbessern,
    • bedrohte Wildarten zu schützen, ihren Bestand zu sichern und zu mehren,
    • Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst und fischereiwirtschaftlichen Nutzung durch das Wild zu vermeiden,
    • die wild lebenden Tierarten als wesentlichen Bestandteil der biologischen Vielfalt und des Naturhaushaltes in ihrer Vielfalt zu bewahren,
    • eine naturnahe nachhaltige Nutzungsform zu sichern.

    Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
     

    Hege beinhaltet alle Maßnahmen, die die Entwicklung und Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner natürlichen Lebensgrundlagen zum Ziel haben. Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, sollen vermieden werden.

    Jagdausübung ist das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild. Das Recht zur Aneignung von Wild umfasst auch die ausschließliche Befugnis, krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild sich anzueignen.
     

    Der Abschuss des Wildes ist so zu regeln, dass die berechtigten Ansprüche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden sowie die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Bekämpfung von Tierseuchen gewahrt bleiben. Die Abschussregelung soll dazu beitragen, dass ein gesunder Wildbestand aller heimischen Wildarten in angemessener Zahl erhalten bleibt und insbesondere der Schutz von Wildarten gesichert ist, deren Bestand bedroht ist.
     

    Den Erfordernissen des Waldbaus und der Vermeidung von Wildschäden ist der Vorrang vor der zahlenmäßigen Hege einer Wildart zu geben.
     

    Bei der Jagdausübung sind die insbesondere dem Tierschutz dienenden Grundsätze der Weidgerechtigkeit zu beachten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für Jagdangelegenheiten ist die untere Jagdbehörde bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Vordereifel - Fachbereich 2 - Finanzen

    Adresse

    Besucheranschrift

    Kelberger Str. 26

    56727 Mayen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02651 8009-0

    Fax: 02651 8009-20

    E-Mail: verbandsgemeinde@vordereifel.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Fachbereich 2

    Leitung: Markus Herrmann

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 3.33 / Ordnung, Zivil- und Katastrophenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 9

    56068 Koblenz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr nur mit Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Fax: 0261 35860

    Telefon Festnetz: 0261 108-0

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Beleihung
    Jagd: Abschussmeldung für das Quartal
    Jagd: Abschussliste Wildnachweisung MinBl

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite von Landesforsten Rheinland-Pfalz.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hege, Wild, Tierschutz, Tiere

    Sprachversion

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