Hochwassergefahren, geeignete Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensregeln Informationserteilung

    Hochwasser/ Hochwasserschutz

    Beschreibung

    Hochwasser sind Naturereignisse. Sie treten in unterschiedlicher Höhe und in unregelmäßigen Abständen auf. Hochwasser hat es immer gegeben, und wir müssen jederzeit damit rechnen. Der Hochwassermeldedienst veröffentlicht unter www.hochwasser-rlp.de Hochwasservorhersagen für die rheinland-pfälzischen Gewässer.
     

    Damit wir uns besser schützen und vorbereiten können, brauchen wir Kenntnisse darüber, wie hoch das Wasser steigen kann und welche Flächen betroffen sein können. Für die größeren Flüsse im Land liegen Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten vor, die bis zu extremen Hochwasserereignissen zeigen, was passieren kann. Diese sind im Internet unter www.hochwassermanagement.rlp.de veröffentlicht. Hochwasser kann nicht nur durch die Ausuferung von Flüssen, sondern auch bei starken Gewitterregen auf Flächen auftreten, wo niemand damit rechnet. Für solche möglichen Starkregenereignisse gibt es keine Karten, aber Hinweise, wie man sich vorbereiten kann. (www.ibh,rlp.de)
     

    Für den Menschen wird Hochwasser erst dadurch zur Katastrophe mit hohen Schäden, weil er ohne Rücksicht auf das Risiko in die überschwemmungsbedrohten Flächen hineingebaut hat. Entsprechend der aktuellen Gesetzgebung haben die Struktur- und Genehmigungsdirektionen an den größeren Flüssen in Rheinland-Pfalz Überschwemmungsgebiete festgesetzt, die Verbote und Gebote zur Schadensminderung aussprechen, an die sich jeder halten muss. 
     

    In Deutschland ist jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, selbst geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen. Erst wenn Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit gegen Hochwasser erforderlich werden, d.h. häufiger Sachschäden in außerordentlichem Maße bei einer größeren Zahl von Betroffenen eintreten, besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse am Hochwasserschutz. Dann sind die Städte und Gemeinden, die Landkreise und das Land zuständig. 
     

    Man muss aber wissen: Hochwasser kann nicht verhindert werden und es gibt keinen absoluten Hochwasserschutz durch Mauern und Deiche. Deshalb ist eine umfassende Hochwasservorsorge Voraussetzung, um die Schäden möglichst gering zu halten. Dazu muss die hochwasserfreie Zeit genutzt werden.

    Umfangreiche Hinweise zur Hochwasservorsorge und zum Hochwasserschutz finden Sie unter:

    Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Hochwasser/ Hochwasserschutz

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei Fragen zum Thema Hochwasserschutz und Eigenvorsorge wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder die Wasserbehörden (Kreis- bzw. Stadtverwaltung, Struktur- und Genehmigungsdirektion, Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten).

    Ansprechpartner

    Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

    Beschreibung

    Aufgaben der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord:

    Seit Januar 2000 gewährleistet die SGD Nord als obere Landesbehörde die Durchführung von qualifizierten Genehmigungsverfahren für Unternehmen und Kommunen aus den Regionen Mittelrhein und Trier. Zusammen mit der damit einhergehenden wirtschaftlichen Entwicklung von Rheinland-Pfalz stehen die Überwachung der gewerberechtlichen Bestimmungen, der Boden-, Gewässer- und Naturschutz - und somit das Leben der Menschen in einer gesunden Umwelt - im Vordergrund der Arbeit der SGD Nord, die sich in folgende Aufgabenbereiche gliedert:

    Gewerbeaufsicht

    Der Gewerbeaufsicht obliegen insbesondere die Aufgaben des technischen und sozialen Arbeitsschutzes, des Immissionsschutzes (Luftreinhaltung, Lärm, Erschütterungen), der Anlagensicherheit, des Schutzes vor Chemikalien, biologischen Arbeitsstoffen und gentechnisch veränderten Organismen, des Strahlenschutzes sowie des technischen Verbraucherschutzes. Sie wird präventiv durch Beratung, überwachend durch Betriebsrevisionen und nachsorgend tätig.

    Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz

    Die Aufgaben bestehen insbesondere in der Durchführung von umweltrechtlichen Genehmigungsverfahren für Maßnahmen an Gewässern, Hochwasserschutz-, Wasserversorgungs-, Abwasser- und Abfallanlagen. Die SGD Nord weist durch Rechtsverordnung Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete aus. Darüber hinaus ist sie auch für die Sanierung von Altlasten zuständig. Als obere Fischereibehörde nimmt sie Aufgaben der Fischereiaufsicht sowie des Fischartenschutzes wahr. Zudem sind die Hochwassermeldezentren Mosel und Nahe-Lahn-Sieg hier angesiedelt.

    Raumordnung, Naturschutz, Bauwesen

    Aufgabe der Abteilung ist es, die Belange der Raumordnung, des Naturschutzes und der baulich-städtebaulichen Entwicklung im Rahmen von Beteiligungs- oder Genehmigungsverfahren mit den räumlichen und rechtlichen Gegebenheiten auf ihre Umsetzbarkeit hin abzustimmen. Als obere Landesplanungs-, Naturschutz- und Bauaufsichtsbehörde wirkt die SGD Nord darauf hin, dass die Anwendung des geltenden Rechts, trotz unterschiedlicher örtlicher Zuständigkeiten, möglichst einheitlich erfolgt, um das Verwaltungshandeln für Bürgerinnen und Bürger berechenbar und transparent zu machen. Im Rahmen der "Baukulturinitiative für das Welterbe Oberes Mittelrheintal" werden Projekte und Initiativen zur Förderung der Baukultur im Welterbegebiet vorbereitet und umgesetzt. Ferner obliegt der SGD Nord die Durchführung von Besitzeinweisungs- und Enteignungsverfahren sowie von Entschädigungsverfahren.

    Welterbe Oberes Mittelrheintal

    Das Aufgabengebiet der Projektgruppe ergibt sich aus dem Managementplan für das Welterbe Oberes Mittelrheintal. Dort sind die wesentlichen, von der UNESCO anerkannten Zielvorgaben für den Fortbestand und die Weiterentwicklung dieser Kulturlandschaft genannt. Die Projektgruppe unterstützt die Arbeit von Frau Präsidentin Dagmar Barzen, der Bevollmächtigten für die Umsetzung des Managementplans, und übernimmt dabei u.a. Koordinierungs- und Informationsaufgaben bezüglich aller Planungen und Projekte, die sich auf das Welterbegebiet auswirken können.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Die SGD Nord hat ab dem 28. Dezember 2009 die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie und steht allen Unternehmen und Existenzgründern unterstützend zu Seite. Der EAP informiert und berät über die Anforderungen, Verfahren und Modalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit benötigt werden. Er wickelt darüber hinaus auf Wunsch die Verfahren ab, die für die Aufnahme und Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit aufgrund Bundes- oder Landesrecht erforderlich sind. Die Abwicklungsmöglichkeit über den EAP ergibt sich im Einzelfall aus dem Fachrecht für Genehmigungen und Erlaubnisse, z.B. nach dem Gewerbe- und Handwerksrecht oder dem Landeswassergesetz. Die Inanspruchnahme des EAP ist kostenfrei.

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 3-5

    56068 Koblenz

    Haltestellen

    • Haltestelle: Stadttheater
      Linie:
      • Bus: ab Hauptbahnhof - Linien 3/13, 8, 9, 358, 46, Linie 9
    Postfachadresse

    Postfach 20 03 61

    56003 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00- 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr Dienstag 09:00- 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr Mittwoch 09:00- 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 09:00- 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 261 120-2200

    Telefon Festnetz: +49 261 120-0

    E-Mail: poststelle@sgdnord.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Bitburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 3-4

    54634 Bitburg

    Postfachadresse

    Postfach 15 64

    54625 Bitburg

    Kontakt

    Fax: +49 6561 6001-290

    Telefon Festnetz: +49 6561 6001-0

    E-Mail: bitburg@bitburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Kreisentwicklung (Amt 04)

    Beschreibung

    • Breitbandausbau
    • Denkmalschutz
    • Dorferneuerung, Zukunft-Check-Dorf
    • Förderprogramme Gewerbe
    • Klimaschutz
    • Kreisentwicklung
    • Kreisstraßen
    • Landesplanung
    • Modell-Projekt "Eifelkreis verbindet"

    Adresse

    Hausanschrift

    Maria-Kundenreich-Straße 7

    54634 Bitburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06561 15-5197

    Telefon Festnetz: 06561 15-0

    E-Mail: info@bitburg-pruem.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Umwelt (Fachbereich 06-02)

    Adresse

    Hausanschrift

    Trierer Straße 1

    54634 Bitburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06561 15-1008

    Telefon Festnetz: 06561 15-0

    E-Mail: info@bitburg-pruem.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Bitburg - Team 3.4 - Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 3-4

    54634 Bitburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 6561 6001-290

    Telefon Festnetz: +49 6561 6001-0

    E-Mail: bitburg@bitburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Wasserwirtschaftsverwaltung Rheinland-Pfalz.

    Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Hochwasser/ Hochwasserschutz

    Amtliche Hochwasser-App verfügbar

    "Meine Pegel" ist die amtliche Wasser- und Hochwasserinformations-App. Sie bietet den
    Nutzern einen schnellen Überblick über mehr als 2.500 Pegel in Deutschland.

    Die kostenlose App ist ein Service der Hochwasserzentralen.

    Für den Eifelkreis Bitburg-Prüm können Sie aktuelle Informationen über die Wasserpegel der Kyll, Nims, Our, Prüm und Sauer abrufen.

    Zudem können Sie sich bei Über- / oder Unterschreitung der Pegel benachrichtigen lassen.

    Die App können Sie unter folgendem Link beziehen: https://www.hochwasserzentralen.info/meinepegel/

    Weiter besteht die Möglichkeit, aktuelle Wasserstände für alle Pegel in Rheinland-Pfalz wie folgt abzufragen:

    Tel-Nr.: 06131 63 673 18

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Gewässer, Renaturierung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de