Familienname Änderung

    Namensänderung

    Beschreibung

    Sofern Sie eine Änderung Ihres Nach- und/ oder Vornamens außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts (also z.B. nicht bei Eheschließung oder Ehescheidung) begehren, müssen Sie diese öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragen.

    Bitte beachten Sie:

    • Namensänderungen können nur für Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge oder Asylberechtigte durchgeführt werden.
    • Nur wichtige Gründe rechtfertigen die Änderung des Namens. Die Gründe sind deshalb im Antrag ausführlich darzulegen.
    • Für eine beschränkt geschäftsfähige Person stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer); ein Vormund bedarf hierzu der Genehmigung des Familiengerichts, ein Betreuer des Betreuungsgerichts. Eine beschränkt geschäftsfähige Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist vom Familien- oder Betreuungsgericht zum Antrag anzuhören. Die Genehmigung des Gerichts und der Nachweis über das Ergebnis der gerichtlichen Anhörung des Antragstellers sind dem Antrag beizufügen.
    • Der Antrag muss eine Erklärung darüber enthalten, ob schon früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde.
    • Der Antragsteller muss ferner erklären, dass ihm bekannt ist, dass die Namensänderung bzw. die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist.

    Bitte lassen Sie sich bei der Ausfüllung des Antrags von der Behörde beraten, wenn Unklarheiten bestehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Antragstellung erfolgt bei der Namensänderungsbehörde; dies ist die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung und in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Buchstaben/ Zuständigkeiten

    Sachbearbeiter 

    Telefon 

    Namensänderungen A – Z,

    Öffentl. Rechtl. Namensänderung (alles was mit Kindern zu tun hat)

    M.Gräf

    1777

    Namenserklärungen (bei Geburt oder bei Kindern)

    I.Bröder

    1773

    Namenserklärungen bei Ehen, (oder allg. bei Erwachsenen)

    M.Scaruppe

    1779

    Namenserklärungen bei Ehen, (oder allg. bei Erwachsenen)

    A.Dawirs

    1770

    Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen

    M.Gräf (Buchstaben A-L)

    I.Bröder (Buchstaben M-Z)

    1777

    1773

    Buchstaben/ Zuständigkeiten

    Sachbearbeiter 

    Telefon 

    Namensänderungen A - Z,

    Öffentl. Rechtl. Namensänderung (alles was mit Kindern zu tun hat)

    M.Gräf

    1777

    Namenserklärungen (bei Geburt oder bei Kindern)

    I.Bröder

    1773

    Namenserklärungen bei Ehen, (oder allg. bei Erwachsenen)

    M.Scaruppe

    1779

    Namenserklärungen bei Ehen, (oder allg. bei Erwachsenen)

    A.Dawirs

    1770

    Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen

    M.Gräf (Buchstaben A-L)

    I.Bröder (Buchstaben M-Z)

    1777

    1773

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Standesamt (Bürger- und Standesamt)

    Adresse

    Postanschrift

    Willi-Hörter-Platz 1

    56068 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Mo., Di., Do.  08:30 -12:00 Uhr Mi.                  08:30 -16:00 Uhr Derzeit nur nach Terminvereinbarung! Freitags geschlossen; Anzeige von Sterbefällen zwischen 08:30 Uhr und 12:00 Uhr möglich! Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

    Kontakt

    Weitere Informationen

    In Koblenz auch über die Rufnummer 115 erreichbar!

    Weitere Informationen über Ansprechpartner und das Standesamt finden Sie hier.

    Version

    Technisch erstellt am 02.02.2018 (von: Früh, Carmen)

    Technisch geändert am 08.12.2023 (von: Webservice, ST_Koblenz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis, dass der Antragsteller entweder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes oder staatenlos, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling, Asylberechtigter ist (z. B. Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass, Reiseausweis, Personalausweis, Kinderausweis)
    • Spätaussiedlerbescheinigung bzw. Vertriebenenausweis (bei Spätaussiedlern und Vertriebenen)
    • eine beglaubigte Abschrift des Geburteneintrags für den Antragsteller sowie für alle Personen, auf die sich die Änderung des Familiennamens erstrecken soll; die Urkunden müssen neueren Datums sein
    • falls der Antragsteller verheiratet ist oder war, die Eheurkunde
    • Bei einer Namensänderung aus familienrechtlichen Gründen sind auch Geburts- und Eheurkunden der Familienangehörigen vorzulegen, deren Namen der Antragsteller anzunehmen wünscht
    • für Personen, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, ein Führungszeugnis nach dem Bundeszentralregistergesetzes (bei der zuständigen Meldebehörde zu beantragen; das Führungszeugnis wird von der ausstellenden Behörde direkt der Namensänderungsbehörde übersandt)

    Bitte beachten Sie:  

    Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Alle Antragsunterlagen verbleiben grundsätzlich in der Behörde. Die vorgelegten Originalunterlagen erhalten Sie nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurück.

    Im Einzelfall können zur Antragsbearbeitung weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich werden. Informationen dazu erhalten Sie von der zuständigen Namensänderungsbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung für den Antragsteller.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Für die Änderung des Vornamens ist ein Gebührenrahmen von 50,00 Euro bis 300,00 Euro und für die Änderung des Familiennamens ein Gebührenrahmen von 50,00 Euro bis 1.200,00 Euro vorgesehen. 

    Für die Änderung des Vornamens ist ein Gebührenrahmen von 50,00 Euro bis 300,00 Euro und für die Änderung des Familiennamens ein Gebührenrahmen von 50,00 Euro bis 1.200,00 Euro vorgesehen. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 06.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)