Namensänderung
Beschreibung
Sofern Sie eine Änderung Ihres Nach- und/ oder Vornamens außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts (also z.B. nicht bei Eheschließung oder Ehescheidung) begehren, müssen Sie diese öffentlich-rechtliche Namensänderung beantragen.
Bitte beachten Sie:
- Namensänderungen können nur für Deutsche im Sinne des Grundgesetzes, Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge oder Asylberechtigte durchgeführt werden.
- Nur wichtige Gründe rechtfertigen die Änderung des Namens. Die Gründe sind deshalb im Antrag ausführlich darzulegen.
- Für eine beschränkt geschäftsfähige Person stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer); ein Vormund bedarf hierzu der Genehmigung des Familiengerichts, ein Betreuer des Betreuungsgerichts. Eine beschränkt geschäftsfähige Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist vom Familien- oder Betreuungsgericht zum Antrag anzuhören. Die Genehmigung des Gerichts und der Nachweis über das Ergebnis der gerichtlichen Anhörung des Antragstellers sind dem Antrag beizufügen.
- Der Antrag muss eine Erklärung darüber enthalten, ob schon früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher Behörde.
- Der Antragsteller muss ferner erklären, dass ihm bekannt ist, dass die Namensänderung bzw. die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist.
Bitte lassen Sie sich bei der Ausfüllung des Antrags von der Behörde beraten, wenn Unklarheiten bestehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Antragstellung erfolgt bei der Namensänderungsbehörde; dies ist die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung und in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Buchstaben/ Zuständigkeiten
Sachbearbeiter
Telefon
Namensänderungen A – Z,
Öffentl. Rechtl. Namensänderung (alles was mit Kindern zu tun hat)
M.Gräf
1777
Namenserklärungen (bei Geburt oder bei Kindern)
I.Bröder
1773
Namenserklärungen bei Ehen, (oder allg. bei Erwachsenen)
M.Scaruppe
1779
Namenserklärungen bei Ehen, (oder allg. bei Erwachsenen)
A.Dawirs
1770
Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen
M.Gräf (Buchstaben A-L)
I.Bröder (Buchstaben M-Z)
1777
1773
Buchstaben/ Zuständigkeiten
Sachbearbeiter
Telefon
Namensänderungen A - Z,
Öffentl. Rechtl. Namensänderung (alles was mit Kindern zu tun hat)
M.Gräf
1777
Namenserklärungen (bei Geburt oder bei Kindern)
I.Bröder
1773
Namenserklärungen bei Ehen, (oder allg. bei Erwachsenen)
M.Scaruppe
1779
Namenserklärungen bei Ehen, (oder allg. bei Erwachsenen)
A.Dawirs
1770
Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen
M.Gräf (Buchstaben A-L)
I.Bröder (Buchstaben M-Z)
1777
1773
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Standesamt (Bürger- und Standesamt)
Adresse
Postanschrift
Willi-Hörter-Platz 1
56068 Koblenz
Öffnungszeiten
Mo., Di., Do.  08:30 -12:00 Uhr Mi.                  08:30 -16:00 Uhr Derzeit nur nach Terminvereinbarung! Freitags geschlossen; Anzeige von Sterbefällen zwischen 08:30 Uhr und 12:00 Uhr möglich! Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Kontakt
E-Mail: standesamt@stadt.koblenz.de
Fax: +49 261 129-1750
Weitere Informationen
In Koblenz auch über die Rufnummer 115 erreichbar!
Weitere Informationen über Ansprechpartner und das Standesamt finden Sie hier.
erforderliche Unterlagen
- Nachweis, dass der Antragsteller entweder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes oder staatenlos, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling, Asylberechtigter ist (z. B. Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass, Reiseausweis, Personalausweis, Kinderausweis)
- Spätaussiedlerbescheinigung bzw. Vertriebenenausweis (bei Spätaussiedlern und Vertriebenen)
- eine beglaubigte Abschrift des Geburteneintrags für den Antragsteller sowie für alle Personen, auf die sich die Änderung des Familiennamens erstrecken soll; die Urkunden müssen neueren Datums sein
- falls der Antragsteller verheiratet ist oder war, die Eheurkunde
- Bei einer Namensänderung aus familienrechtlichen Gründen sind auch Geburts- und Eheurkunden der Familienangehörigen vorzulegen, deren Namen der Antragsteller anzunehmen wünscht
- für Personen, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben, ein Führungszeugnis nach dem Bundeszentralregistergesetzes (bei der zuständigen Meldebehörde zu beantragen; das Führungszeugnis wird von der ausstellenden Behörde direkt der Namensänderungsbehörde übersandt)
Bitte beachten Sie:
Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Alle Antragsunterlagen verbleiben grundsätzlich in der Behörde. Die vorgelegten Originalunterlagen erhalten Sie nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurück.
Im Einzelfall können zur Antragsbearbeitung weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich werden. Informationen dazu erhalten Sie von der zuständigen Namensänderungsbehörde.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung für den Antragsteller.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Für die Änderung des Vornamens ist ein Gebührenrahmen von 50,00 Euro bis 300,00 Euro und für die Änderung des Familiennamens ein Gebührenrahmen von 50,00 Euro bis 1.200,00 Euro vorgesehen.
Für die Änderung des Vornamens ist ein Gebührenrahmen von 50,00 Euro bis 300,00 Euro und für die Änderung des Familiennamens ein Gebührenrahmen von 50,00 Euro bis 1.200,00 Euro vorgesehen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz