Gewässer Überwachung
Gewässeraufsicht
Beschreibung
Die Aufgabe der Gewässeraufsicht ist es
- Grundwasser und Oberflächengewässer sowie die Erfüllung der sich aus den wasserrechtlichen Vorschriften ergebenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zu überwachen,
- Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts zu vermeiden oder zu beseitigen,
- die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen sicherzustellen,
- erteilte Zulassungen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen
Zuständigkeit
Zuständig ist
- bei zulassungsbedürftigen Maßnahmen: die für die Zulassung zuständige Behörde.
- bei nichtzulassungsbedürftigen Maßnahmen:
- die obere Wasserbehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Süd), wenn die Unterhaltungslast des Gewässers oder der Anlage beim Land, den Kreisen oder den kreisfreien Städten obliegt,
- in allen übrigen Fällen die untere Wasserbehörde (Kreis- bzw. Stadtverwaltung).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Aktuelles
Der Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis mit der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis umfasst die Stadt Boppard sowie die Verbandsgemeinden Emmelshausen, Kastellaun, Kirchberg (Hunsrück), Rheinböllen, Sankt Goar-Oberwesel und Simmern / Hunsrück.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 3 80
55463 Simmern/Hunsrück
Kontakt
Formulare
Keine.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch.
Fristen
Keine Bearbeitungsfristen.
Kosten
Gebühren für die Anordnung notwendiger Maßnahmen im Einzelfall von 53 Euro bis 2655 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Bedienstete und Beauftragte sind im Rahmen der Gewässeraufsicht u.a. befugt
- Gewässer zu befahren,
- technische Ermittlungen vorzunehmen,
- zu verlangen, dass Auskünfte erteilt und Hilfen zur Verfügung gestellt werden,
- Betriebsgrundstücke und -räume zu betreten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz