Gewässer Überwachung

    Gewässeraufsicht

    Beschreibung

    Die Aufgabe der Gewässeraufsicht ist es

    • Grundwasser und Oberflächengewässer sowie die Erfüllung der sich aus den wasserrechtlichen Vorschriften ergebenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zu überwachen,
    • Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts zu vermeiden oder zu beseitigen,
    • die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen sicherzustellen,
    • erteilte Zulassungen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen

    Zuständigkeit

    Zuständig ist

    • bei zulassungsbedürftigen Maßnahmen: die für die Zulassung zuständige Behörde.
    • bei nichtzulassungsbedürftigen Maßnahmen:
      • die obere Wasserbehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Süd), wenn die Unterhaltungslast des Gewässers oder der Anlage beim Land, den Kreisen oder den kreisfreien Städten obliegt,
      • in allen übrigen Fällen die untere Wasserbehörde (Kreis- bzw. Stadtverwaltung).

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 62 - 2. Umwelt, Natur und Energie

    Adresse

    Postanschrift

    Wilhelm-Leuschner-Str. 9

    56564 Neuwied

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@kreis-neuwied.de

    Telefon Festnetz: 02631 803-0

    Fax: 02631 80393-222

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2018 (von: Webservice, LK_Neuwied)

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Webservice, LK_Neuwied)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Formulare

    Keine.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch.

    Fristen

    Keine Bearbeitungsfristen.

    Kosten

    Gebühren für die Anordnung notwendiger Maßnahmen im Einzelfall von 53 Euro bis 2655 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bedienstete und Beauftragte sind im Rahmen der Gewässeraufsicht u.a. befugt

    • Gewässer zu befahren,
    • technische Ermittlungen vorzunehmen,
    • zu verlangen, dass Auskünfte erteilt und Hilfen zur Verfügung gestellt werden,
    • Betriebsgrundstücke und  -räume zu betreten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 06.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)