Eheurkunde ausstellen
Wenn Sie heiraten, wird Ihre Eheschließung im Eheregister des Standesamts eingetragen und somit beurkundet.
Beschreibung
Die Eheschließung wird im Eheregister des Standesamts eingetragen (beurkundet). Auf der Grundlage dieser Beurkundung – solange der Registereintrag noch nicht gespeichert ist, auch auf der Grundlage einer Niederschrift – stellt das Standesamt auf Antrag eine Eheurkunde aus.
In eine Eheurkunde werden aufgenommen:
- die Vor- und Familiennamen der Ehegatten,
- Ort und Tag ihrer Geburt und
- Ort und Tag der Eheschließung.
Ist die Ehe aufgelöst, wird dies am Schluss der Eheurkunde verlautbart.
Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister ausgestellt werden.
Hinweise für Frankenthal (Pfalz): Spezielle Hinweise für Stadt Frankenthal
Bestellen Sie online und bezahlen Sie bequem per Kreditkarte, EC-Cash oder Paypal: Onlinebezahlung
Im Ausnahmefall kann die Urkunde auch auf Rechnung bestellt werden, nutzen Sie hierzu diesen Vordruck: auf Rechnung
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Im Ausnahmefall kann die Urkunde auch auf Rechnung bestellt werden, nutzen Sie hierzu diesen Vordruck: auf Rechnung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Eheurkunde stellt im Regelfall das Standesamt aus, welches das Eheregister mit dem Eheeintrag führt.
Ansprechpartner
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Für die Nutzung unseres Servicepoints ziehen Sie am Eingang bitte ein Ticket. Es kann zu längeren Wartezeiten kommen.  Termine bei Standesbeamten können Sie online buchen über:   www.frankenthal.de/onlinetermin . Für nicht online buchbare Angelegenheiten kontaktieren Sie uns gerne über standesamt@frankenthal.de oder 06233/89-888. Hier ist in der Regel eine Beratung vor Terminvereinbarung notwendig.  Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unter www.frankenthal . de/offen  
Kontakt
Kontaktperson
Frau Tanja Baaden
Geschäftszimmer Standesamt
Internet
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Sachgebiet Urkundenstelle
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 11:30 Uhr Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:30 - 11:30 Uhr Sie können die Stadtverwaltung mit oder ohne Terminvereinbarung besuchen. Der Zugang erfolgt über den Haupteingang am Rathausplatz. Ein barrierefreier Zugang ist über den Seiteneingang (Passage zwischen Rathausplatz und Willy-Brandt-Anlage) möglich.  Bei einem Besuch ohne Termin ist mit Wartezeiten vor Ort zu rechnen. Sie können auch weiterhin gerne telefonisch einen Termin vereinbaren, oder über www.frankenthal.de/onlinetermin . Mit Terminvereinbarung haben Sie nur kurze Wartezeiten vor Ort. 
Kontakt
Kontaktperson
Frau Tanja Baaden
Internet
Formulare
Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Fax gestellt werden. Viele Standesämter haben auch ein elektronisches Formular in ihr Internetangebot eingestellt, mit dem Urkunden bestellt werden können.
Hinweise für Frankenthal (Pfalz): Spezielle Hinweise für Stadt Frankenthal
Urkunden können online über folgendes Formular bestellt werden: Onlinebeantragung Urkunden
Der Versand erfolgt mit Rechnung.
Urkunden können online über folgendes Formular bestellt werden: Onlinebeantragung Urkunden
Der Versand erfolgt mit Rechnung.
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Eheurkunden können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehegattin oder Ehegatten,
- Lebenspartnerin oder Lebenspartner (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) sowie
- Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Eheurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel mit einem Schreiben des Nachlassgerichts, einem gerichtlichen Urteil oder einem vollstreckbaren Titel).
Rechtsgrundlage(n)
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 56 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 57 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 48 Personenstandsverordnung (PStV)
- lfd. Nr. 16.6 der Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Kosten
Die Ausstellung einer Eheurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 13,00 Euro, das zweite und jedes weitere mit beantragte und im gleichen Arbeitsgang hergestellte Stück 6,50 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Persönliche Beantragung:
- Suchen Sie das zuständige Standesamt auf.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht und Ihrem Personalausweis oder Reisepass oder einer beglaubigten Kopie davon den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
- Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname,
- Geburtsdatum und –ort,
- Datum der Eheschließung,
- Angaben zur Ehegattin oder zum Ehegatten,
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer.
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MDI am 22.11.2022
Stichwörter
Vermählung, Trauung, Urkunde, Ausstellung, Heirat, Heiratsurkunde, heiraten, Hochzeit, Eheschließung