Eheurkunde Ausstellung

    Eheurkunde ausstellen

    Wenn Sie heiraten, wird Ihre Eheschließung im Eheregister des Standesamts eingetragen und somit beurkundet.

    Beschreibung

    Die Eheschließung wird im Eheregister des Standesamts eingetragen (beurkundet). Auf der Grundlage dieser Beurkundung – solange der Registereintrag noch nicht gespeichert ist, auch auf der Grundlage einer Niederschrift – stellt das Standesamt auf Antrag eine Eheurkunde aus.

    In eine Eheurkunde werden aufgenommen:

    • die Vor- und Familiennamen der Ehegatten,
    • Ort und Tag ihrer Geburt und
    • Ort und Tag der Eheschließung.

    Ist die Ehe aufgelöst, wird dies am Schluss der Eheurkunde verlautbart.

    Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister ausgestellt werden.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Aus dem Eheregister können folgende Urkunden ausgestellt werden:

    • Eheurkunde / Eheurkunde im Stammbuchformat
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (ggf. mit Hinweisen)
    • internationale (mehrsprachige) Eheurkunde (Formular B)

    Persönliche Beantragung
    Sie können die Urkunden während unseren Öffnungszeiten persönlich beantragen. In der Regel wird die Urkunde sofort ausgestellt.

    Schriftliche Beantragung
    Sie können die Urkunde auch schriftlich beantragen. Teilen Sie uns genau mit welche Urkunde Sie benötigen. Bitte vergessen Sie nicht Angaben wie z.B. Geburtsdatum, Eheschließungsdatum, Sterbedatum. Für Rückfragen geben Sie bitte eine Telefonummer an.

    Beantragung per Fax (Fax-Nr.: 0261/129 1750)
    siehe schrifliche Beantragung

    Beantragung per Mail (standesamt@stadt.koblenz.de)
    siehe schriftliche Bestellung

    Bestellung Online
    Sie können die Urkunde auch ganz einfach über ein Onlineformular anfordern.


    Telefonische Bestellung
    Eine telefonische Bestellung von Urkunden ist nicht möglich.

    Aus dem Eheregister können folgende Urkunden ausgestellt werden:

    • Eheurkunde / Eheurkunde im Stammbuchformat
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (ggf. mit Hinweisen)
    • internationale (mehrsprachige) Eheurkunde (Formular B)

    Persönliche Beantragung
    Sie können die Urkunden während unseren Öffnungszeiten persönlich beantragen. In der Regel wird die Urkunde sofort ausgestellt.

    Schriftliche Beantragung
    Sie können die Urkunde auch schriftlich beantragen. Teilen Sie uns genau mit welche Urkunde Sie benötigen. Bitte vergessen Sie nicht Angaben wie z.B. Geburtsdatum, Eheschließungsdatum, Sterbedatum. Für Rückfragen geben Sie bitte eine Telefonummer an.

    Beantragung per Fax (Fax-Nr.: 0261/129 1750)
    siehe schrifliche Beantragung

    Beantragung per Mail (standesamt@stadt.koblenz.de)
    siehe schriftliche Bestellung

    Bestellung Online
    Sie können die Urkunde auch ganz einfach über ein Onlineformular anfordern.


    Telefonische Bestellung
    Eine telefonische Bestellung von Urkunden ist nicht möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Eheurkunde stellt im Regelfall das Standesamt aus, welches das Eheregister mit dem Eheeintrag führt.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz

    Elke Große
    Tel.: 0261/129 1772

    Silvia Neiser
    Tel.: 0261/129 1771

    Tanja Rübin

    Tel.: 0261/129 1774

    Kerstin Wiederstein

    Tel.: 0261/129 1755

    Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz

    Elke Große
    Tel.: 0261/129 1772

    Silvia Neiser
    Tel.: 0261/129 1771

    Tanja Rübin

    Tel.: 0261/129 1774

    Kerstin Wiederstein

    Tel.: 0261/129 1755

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Urkundenstelle

    Adresse

    Postanschrift

    Willi-Hörter-Platz 1

    56068 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Mo., Di., Do.:  08:30 -12:00 Uhr Mi.:                  08:30 -16:00 Uhr Fr.:                   geschlossen Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

    Kontakt

    Formulare

    Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister

    Weitere Informationen

    Ansprechpartner

    Elke Große                                                                                                               

       Tel.: 0261/ 129 1772

    Silvia Neiser                                                                                                            

       Tel.: 0261/ 129 1771

    Version

    Technisch erstellt am 22.02.2016 (von: Früh, Carmen)

    Technisch geändert am 27.06.2024 (von: Webservice, ST_Koblenz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Formulare

    Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Fax gestellt werden. Viele Standesämter haben auch ein elektronisches Formular in ihr Internetangebot eingestellt, mit dem Urkunden bestellt werden können.

    Voraussetzungen

    Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Eheurkunden können daher nur ausgestellt werden

    • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

    sowie deren

    • Ehegattin oder Ehegatten,
    • Lebenspartnerin oder Lebenspartner (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) sowie
    • Vorfahren und Abkömmlingen.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Eheurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel mit einem Schreiben des Nachlassgerichts, einem gerichtlichen Urteil oder einem vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Ausstellung einer Eheurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 13,00 Euro, das zweite und jedes weitere mit beantragte und im gleichen Arbeitsgang hergestellte Stück 6,50 Euro.

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Die Ausstellung einer Urkunde aus dem Eheregister kostet 12,00 Euro; jedes weitere Dokument. Für jede gleiche Urkunde, welche im selben Verfahren ausgestellt wird, wird eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro erhoben.

    Die Ausstellung einer Urkunde aus dem Eheregister kostet 12,00 Euro; jedes weitere Dokument. Für jede gleiche Urkunde, welche im selben Verfahren ausgestellt wird, wird eine Gebühr in Höhe von 6,00 Euro erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Persönliche Beantragung:

    • Suchen Sie das zuständige Standesamt auf.
    • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

    Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht und Ihrem Personalausweis oder Reisepass oder einer beglaubigten Kopie davon den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
    • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname,
      • Geburtsdatum und –ort,
      • Datum der Eheschließung,
      • Angaben zur Ehegattin oder zum Ehegatten,
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer.
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
    •  

    Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz

    Aus den Personenstandsregistern können Urkunden bzw. beglaubigte Abschriften nur innerhalb der Fortführungsfristen der Register ausgestellt werden

    - Eheregister und Lebenspartnerschaftsregier 80 Jahre
    - Geburtenregister 110 Jahre
    - Sterberegister 30 Jahre

    Aus den Personenstandsregistern können Urkunden bzw. beglaubigte Abschriften nur innerhalb der Fortführungsfristen der Register ausgestellt werden

    - Eheregister und Lebenspartnerschaftsregier 80 Jahre
    - Geburtenregister 110 Jahre
    - Sterberegister 30 Jahre

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MDI am 22.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 06.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Vermählung, Trauung, Urkunde, Ausstellung, Heirat, Heiratsurkunde, heiraten, Hochzeit, Eheschließung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)