Einbürgerung Verleihung

    Einbürgerung beantragen

    Beschreibung

    Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

    • Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsrecht als Unions- oder Schweizerbürgerinnen bzw. -bürger,
    • mindestens acht Jahre Inlandsaufenthalt,
    • Unterhaltsfähigkeit,
    • ausreichende Deutschkenntnisse,
    • staatsbürgerliches Grundwissen,
    • keine Mehrstaatigkeit,
    • nicht bestraft,
    • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung.

    Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen. Über diese Besonderheiten und Ausnahmen von den Regelvoraussetzungen beraten die Einbürgerungsbehörden.  

    Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie unter

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständige Behörden für die Einbürgerungen sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte- In Landkreisen kann der Antrag auch bei den Gemeindeverwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, den Verbandsgemeindeverwaltungen und den Stadtverwaltungen der großen kreisangehörigen Städte abgegeben werden.  

    Die Einbürgerungsbehörden beraten gebührenfrei und unverbindlich. Die Beratungsmöglichkeit besteht unabhängig von einer Antragstellung.

    Ansprechpartner

    Für Neustadt an der Weinstraße wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    Die Einbürgerungsbehörden halten Antragsformulare bereit. Dort wird auch geklärt, welche Unterlagen Sie dem Antrag beifügen müssen. Sie sparen damit Zeit und unnötige Rückfragen.    

    Antragsformulare sind in Landkreisen auch bei den Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen erhältlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Einbürgerungsvoraussetzungen, das Verfahren und die Gebühren sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Für Staatenlose und heimatlose Ausländer gibt es weitere spezielle Vorschriften.

    Bundesrechtlich geregelt ist auch der Einbürgerungstest in der Einbürgerungstestverordnung.

    Fristen

    Einbürgerungsinteressierte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können selbst einen Einbürgerungsantrag stellen. Für jüngere Personen müssen die gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen; das sind in der Regel die Eltern.

    Kosten

    Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für mit einzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.

    Mit Antragstellung werden Gebühren erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Neustadt an der Weinstraße: Einbürgerung beantragen

    Brexit - Auswirkungen auf die Einbürgerung

    Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat hat hier einige Informationen zu aufenthalts- und einbürgerungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Brexit veröffentlicht.

    Weitere Informationen für britische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger hat das Britische Generalkonsulat hier zusammengestellt.

    Bemerkungen

    Hinweise für Neustadt an der Weinstraße: Einbürgerung beantragen

    Brexit - Auswirkungen auf die Einbürgerung

    Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat hat hier einige Informationen zu aufenthalts- und einbürgerungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Brexit veröffentlicht.

    Weitere Informationen für britische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger hat das Britische Generalkonsulat hier zusammengestellt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ausländer, Niederlassung, Migration, Staatsangehörigkeit, Einbürgerungstest, Aufenthalt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de