Einbürgerung beantragen
Beschreibung
Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsrecht als Unions- oder Schweizerbürgerinnen bzw. -bürger,
- mindestens acht Jahre Inlandsaufenthalt,
- Unterhaltsfähigkeit,
- ausreichende Deutschkenntnisse,
- staatsbürgerliches Grundwissen,
- keine Mehrstaatigkeit,
- nicht bestraft,
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung.
Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen. Über diese Besonderheiten und Ausnahmen von den Regelvoraussetzungen beraten die Einbürgerungsbehörden.
Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie unter
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Zuständige Behörden für die Einbürgerungen sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte- In Landkreisen kann der Antrag auch bei den Gemeindeverwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, den Verbandsgemeindeverwaltungen und den Stadtverwaltungen der großen kreisangehörigen Städte abgegeben werden.
Die Einbürgerungsbehörden beraten gebührenfrei und unverbindlich. Die Beratungsmöglichkeit besteht unabhängig von einer Antragstellung.
Hinweise für Trier-Saarburg: Staatsangehörigkeit mit Einbürgerungsanspruch beantragen
Antragsstellung
- erfolgt persönlich
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Sicherheit, Ordnung und Verkehr - Amt für Migration und Integration
Adresse
Postfachadresse
Postfach 2620
54216 Trier
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse
Empfänger: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse
IBAN: DE24 5855 0130 0000 0004 30
BIC: TRISDE55
Bankinstitut: Sparkasse Trier
Stichwörter
Abteilung 10
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Trier-Saarburg: Staatsangehörigkeit mit Einbürgerungsanspruch beantragen
- ausgefülltes Antragsformular
- aktuelles Lichtbild
- tabellarischer Lebenslauf
Folgende Unterlagen im Original und Kopie (Original bekommen die Betroffenen zurück, Kopien sind für die Akten):
- gültiges National- bzw. Heimatausweisdokument oder Reisepass
- Geburtsurkunde mit amtlicher Übersetzung
- Heiratsurkunde mit amtlicher Übersetzung bzw. Abschrift aus dem alten Familienbuch
- evtl. Scheidungsurteil und Unterhaltsnachweis
- Nachweise über Deutschkenntnisse (Schulzeugnisse, Zertifikate usw.)
- erfolgreicher Abschluss eines Einbürgerungstest
- Einkommensnachweise Antragsteller/in ggf. der Familienmitglieder (z. B. Arbeitsvertrag, Verdienstbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheid)
- Mietvertrag
- bei Eigentum: Grundbuchauszug oder notarieller Kaufvertrag
- Nachweis der Alterssicherung (Sozialversicherungsausweis)
- ggf. weitere Unterlagen (wird bei Beratung erläutert)
Formulare
Die Einbürgerungsbehörden halten Antragsformulare bereit. Dort wird auch geklärt, welche Unterlagen Sie dem Antrag beifügen müssen. Sie sparen damit Zeit und unnötige Rückfragen.
Antragsformulare sind in Landkreisen auch bei den Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen erhältlich.
Rechtsgrundlage(n)
Die Einbürgerungsvoraussetzungen, das Verfahren und die Gebühren sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Für Staatenlose und heimatlose Ausländer gibt es weitere spezielle Vorschriften.
Bundesrechtlich geregelt ist auch der Einbürgerungstest in der Einbürgerungstestverordnung.
Fristen
Einbürgerungsinteressierte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können selbst einen Einbürgerungsantrag stellen. Für jüngere Personen müssen die gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen; das sind in der Regel die Eltern.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier-Saarburg: Staatsangehörigkeit mit Einbürgerungsanspruch beantragen
- mindestens 3 - 4 Monate
- bei vorgeschriebenen Entlassungsverfahren kann sich die Dauer auf 2 und mehr Jahre verlängern
Kosten
Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für mit einzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.
Mit Antragstellung werden Gebühren erhoben.
Hinweise für Trier-Saarburg: Staatsangehörigkeit mit Einbürgerungsanspruch beantragen
- bei Antragstellung ein Vorschusses von 75 Prozent (191,00 Euro pro Erwachsener)
- Rest wird bei positiver Entscheidung erhoben
- im Ablehungsfall werden die festzusetzenden Gebühren verrechnet bzw. erstattet
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausländer, Niederlassung, Migration, Staatsangehörigkeit, Einbürgerungstest, Aufenthalt