Einbürgerung Verleihung

    Einbürgerung beantragen

    Beschreibung

    Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

    •  seit fünf Jahren rechtmäßig gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
    •  unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis
    •  geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
    •  Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges bekennen
    •  keine Verurteilung wegen einer Straftat
    •  eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II. Ausnahmen gelten für Personen, die in den vergangenen 2 Jahren mindestens 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig waren.
    •  Ausreichende Deutschkenntnisse
    •  Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse in Deutschland (staatsbürgerliche Kenntnisse)
    •  keine Mehrehe und keine Hinweise auf Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau

    Sie müssen zudem Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Die Mehrstaatigkeit ist mit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes am 27. Juni 2024 nun erlaubt.  

    Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie unter

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständige Behörden für die Einbürgerungen sind die Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte- In Landkreisen kann der Antrag auch bei den Gemeindeverwaltungen der verbandsfreien Gemeinden, den Verbandsgemeindeverwaltungen und den Stadtverwaltungen der großen kreisangehörigen Städte abgegeben werden.  

    Die Einbürgerungsbehörden beraten gebührenfrei und unverbindlich. Die Beratungsmöglichkeit besteht unabhängig von einer Antragstellung.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Staatsangehörigkeit mit Einbürgerungsanspruch beantragen

    Antragsstellung

    • erfolgt persönlich

    Antragsstellung

    • erfolgt persönlich

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Sicherheit, Ordnung und Verkehr - Amt für Migration und Integration

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 2620

    54216 Trier

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 651 715-0

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: auslaenderbehoerde@trier-saarburg.de

    Internet

    Bankverbindung

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse

    Empfänger: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse

    IBAN: DE24 5855 0130 0000 0004 30

    BIC: TRISDE55

    Bankinstitut: Sparkasse Trier

    Stichwörter

    Abteilung 10

    Version

    Technisch erstellt am 16.06.2014 (von: Krugmann, Susanne)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Frank, Bernhild)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Trier-Saarburg: Staatsangehörigkeit mit Einbürgerungsanspruch beantragen

    • ausgefülltes Antragsformular
    • aktuelles Lichtbild
    • tabellarischer Lebenslauf

    Folgende Unterlagen im Original und Kopie (Original bekommen die Betroffenen zurück, Kopien sind für die Akten):

    • gültiges National- bzw. Heimatausweisdokument oder Reisepass
    • Geburtsurkunde mit amtlicher Übersetzung
    • Heiratsurkunde mit amtlicher Übersetzung bzw. Abschrift aus dem alten Familienbuch
    • evtl. Scheidungsurteil und Unterhaltsnachweis
    • Nachweise über Deutschkenntnisse (Schulzeugnisse, Zertifikate usw.)
    • erfolgreicher Abschluss eines Einbürgerungstest
    • Einkommensnachweise Antragsteller/in ggf. der Familienmitglieder (z. B. Arbeitsvertrag, Verdienstbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheid)
    • Mietvertrag
    • bei Eigentum: Grundbuchauszug oder notarieller Kaufvertrag
    • Nachweis der Alterssicherung (Sozialversicherungsausweis)
    • ggf. weitere Unterlagen (wird bei Beratung erläutert)
    • ausgefülltes Antragsformular
    • aktuelles Lichtbild
    • tabellarischer Lebenslauf

    Folgende Unterlagen im Original und Kopie (Original bekommen die Betroffenen zurück, Kopien sind für die Akten):

    • gültiges National- bzw. Heimatausweisdokument oder Reisepass
    • Geburtsurkunde mit amtlicher Übersetzung
    • Heiratsurkunde mit amtlicher Übersetzung bzw. Abschrift aus dem alten Familienbuch
    • evtl. Scheidungsurteil und Unterhaltsnachweis
    • Nachweise über Deutschkenntnisse (Schulzeugnisse, Zertifikate usw.)
    • erfolgreicher Abschluss eines Einbürgerungstest
    • Einkommensnachweise Antragsteller/in ggf. der Familienmitglieder (z. B. Arbeitsvertrag, Verdienstbescheinigungen, Einkommenssteuerbescheid)
    • Mietvertrag
    • bei Eigentum: Grundbuchauszug oder notarieller Kaufvertrag
    • Nachweis der Alterssicherung (Sozialversicherungsausweis)
    • ggf. weitere Unterlagen (wird bei Beratung erläutert)

    Formulare

    Die Einbürgerungsbehörden halten Antragsformulare bereit. Dort wird auch geklärt, welche Unterlagen Sie dem Antrag beifügen müssen. Sie sparen damit Zeit und unnötige Rückfragen.    

    Antragsformulare sind in Landkreisen auch bei den Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen erhältlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Einbürgerungsvoraussetzungen, das Verfahren und die Gebühren sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Für Staatenlose und heimatlose Ausländer gibt es weitere spezielle Vorschriften.

    Bundesrechtlich geregelt ist auch der Einbürgerungstest in der Einbürgerungstestverordnung.

    Fristen

    Einbürgerungsinteressierte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, können selbst einen Einbürgerungsantrag stellen. Für jüngere Personen müssen die gesetzlichen Vertreter die Einbürgerung beantragen; das sind in der Regel die Eltern.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Trier-Saarburg: Staatsangehörigkeit mit Einbürgerungsanspruch beantragen

    • mindestens 3 - 4 Monate
    • bei vorgeschriebenen Entlassungsverfahren kann sich die Dauer auf 2 und mehr Jahre verlängern
    • mindestens 3 - 4 Monate
    • bei vorgeschriebenen Entlassungsverfahren kann sich die Dauer auf 2 und mehr Jahre verlängern

    Kosten

    Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255,00 Euro, für mit einzubürgernde minderjährige Kinder bei 51,00 Euro.

    Mit Antragstellung werden Gebühren erhoben.

    Hinweise für Trier-Saarburg: Staatsangehörigkeit mit Einbürgerungsanspruch beantragen

    • bei Antragstellung ein Vorschusses von 75 Prozent (191,00 Euro pro Erwachsener)
      • Rest wird bei positiver Entscheidung erhoben
    • im Ablehungsfall werden die festzusetzenden Gebühren verrechnet bzw. erstattet
    • bei Antragstellung ein Vorschusses von 75 Prozent (191,00 Euro pro Erwachsener)
      • Rest wird bei positiver Entscheidung erhoben
    • im Ablehungsfall werden die festzusetzenden Gebühren verrechnet bzw. erstattet

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 29.08.2024 (von: Pabst, Nicole)

    Stichwörter

    Einbürgerungstest, Niederlassung, Staatsangehörigkeit, Migration, Aufenthalt, Ausländer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)