Parteieigenschaft Feststellung

    Politische Partei: Gründung

    Beschreibung

    Eine Partei ist eine Vereinigung von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit im Bund oder in einem Land auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes in den Parlamenten mitwirken will. Sie muss nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten.

    Die Gründung einer neuen Partei vollzieht sich nach bundesrechtlichen Vorgaben, über die das Bundesministerium des Innern und der Bundeswahlleiter informieren.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau - Fachbereich I, Zentrale Dienste

    Adresse

    Postanschrift

    Am Rathaus 2

    66892 Bruchmühlbach-Miesau

    Öffnungszeiten

    vormittags Montag/Dienstag/Mittwoch/Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag vormittags 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag nachmittags 14.00 - 18.00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weiterführende Hinweise finden Sie im Internetangebot des Statistischen Bundesamts (Der Bundeswahlleiter) und des Bundesministeriums des Innern.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English