Wahlbarkeit für die Wahl zum Kreistag feststellen
Wenn Sie zu einer Wahl antreten wollen, müssen Sie bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass Sie wählbar sind.
Beschreibung
Wenn Sie als Bewerberin oder Bewerber, zur Wahl in den Kreistag eines Landkreises antreten, müssen Sie bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass Sie wählbar sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim - Fachbereich 4 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bianca Piffer
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06233 3791-324
E-Mail: b.piffer@lambsheim-hessheim.de
Fax: 06233 3791-160
Frau Annelie Fuksa
Besucheranschrift
Fax: 06233 3791-160
E-Mail: a.fuksa@lambsheim-hessheim.de
Telefon Festnetz: 06233 3791-321
Frau Lina Buch
Besucheranschrift
Fax: 06233 3791-160
Telefon Festnetz: 06233 3791-326
E-Mail: l.buch@lambsheim-hessheim.de
Frau Sabrina Ott
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06233 3791-323
E-Mail: s.ott@lambsheim-hessheim.de
Fax: 06233 3791-160
Frau Heike Raimer
Besucheranschrift
E-Mail: h.raimer@lambsheim-hessheim.de
Fax: 06233 3791-160
Telefon Festnetz: 06233 3791-320
Internet
Weitere Informationen
Bürgerdienste
erforderliche Unterlagen
Bescheinigung der Wählbarkeit
Formulare
Melderegisterauskunft oder die Bescheinigung der Wählbarkeit nach Anlage 11 beziehungsweise Anlage 11 a zu § 25 Abs. 6 Nr. 2 bzw. 2a der Kommunalwahlordnung (KWO)
Voraussetzungen
Wählbar sind Sie als Wahlberechtigter, der am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Nicht wählbar sind Sie,
1. wenn Sie infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen,
2. wenn Sie infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen,
3. wenn Sie nach dem Recht des Mitgliedstaates der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung die Wählbarkeit nicht besitzen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Bescheinigung der Wählbarkeit oder die Melderegisterauskunft stellt die zuständige Gemeindeverwaltung aus.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Kreisvorstand, Kommunalwahl, Kreistag, Landrat, Rat des Kreises, Abgeordnete, Parlament, Bewerber, Wahlkandidat, Wahlen, Kommunalparlament, Wählbarkeit, Bürgerschaft, Wahlperiode, Mandat