Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wahlbarkeit für die Wahl zum Kreistag feststellen

    Wenn Sie zu einer Wahl antreten wollen, müssen Sie bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass Sie wählbar sind.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Bewerberin oder Bewerber,  zur Wahl in den Kreistag eines Landkreises antreten, müssen Sie bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass Sie wählbar sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Gemeindeverwaltung

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Lingenfeld - Fachbereich 1.1 - Zentrale Dienste, Organisation und Personal

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 60

    67360 Lingenfeld

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    montags und dienstags 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr mittwochs (Dienstleistungstag) 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr nachmittags geschlossen freitags (Dienstleistungsmittag) 08:00 bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06344 509-199

    Telefon Festnetz: 06344 509-0

    E-Mail: personal@vg-lingenfeld.de

    E-Mail: organisation@vg-lingenfeld.de

    Internet

    Weitere Informationen

    • Strategische Planung
    • Verwaltungscontrolling
    • Gesamtsteuerung der Fachbereiche
    • Zentrales Projektmanagement
    • Zentrale Servicestelle für Gremien
    • Sitzungsmanagement
    • Rechtliche Grundsatzangelegenheiten
    • Vertretung des Fachbereichs gegenüber anderen Fachbereichen, der Verwaltungsführung, den Gremien und nach außen
    • Kommunale Aufwandsentschädigungen und allgemeine Angelegenheiten der Ehrenamtlichen
    • Europa-, Bundes- und Landesangelegenheiten
    • Wahlen, Bürgerentscheide und Abstimmungen
    • Ortsrecht
    • Personalwesen
    • Städtepartnerschaften und internationale Beziehungen
    • Archiv und Registratur
    • Informationstechnik (IT)
    • Zentrale Dienste
    • Datenschutz
    • Kassenaufsicht
    • Schiedsamtswesen
    • Schöffen

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Bescheinigung der Wählbarkeit

    Formulare

    Melderegisterauskunft oder die Bescheinigung der Wählbarkeit nach Anlage 11 beziehungsweise Anlage 11 a zu § 25 Abs. 6 Nr. 2 bzw. 2a der Kommunalwahlordnung (KWO)

    Voraussetzungen

    Wählbar sind Sie als Wahlberechtigter, der am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat.

    Nicht wählbar sind Sie,
    1. wenn Sie infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen,
    2. wenn Sie infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen,
    3. wenn Sie nach dem Recht des Mitgliedstaates der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung die Wählbarkeit nicht besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Bescheinigung der Wählbarkeit oder die Melderegisterauskunft stellt die zuständige Gemeindeverwaltung aus.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Landrat, Kommunalparlament, Mandat, Bewerber, Wahlen, Wahlkandidat, Bürgerschaft, Parlament, Kreistag, Rat des Kreises, Abgeordnete, Wahlperiode, Kommunalwahl, Kreisvorstand, Wählbarkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English