- Mainz (Rheinland-Pfalz)
Wahlbarkeit für die Wahl zum Kreistag feststellen
Wenn Sie zu einer Wahl antreten wollen, müssen Sie bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass Sie wählbar sind.
Beschreibung
Wenn Sie als Bewerberin oder Bewerber, zur Wahl in den Kreistag eines Landkreises antreten, müssen Sie bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass Sie wählbar sind.
Hinweise für Mainz: Wählbarkeitsbescheinigung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Statistik und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 3820
55028 Mainz
Kontaktperson
Frau Brigitte Lehn
Postanschrift
Postfach 3820
55028 Mainz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06131 123838
E-Mail: Brigitte.Lehn@stadt.mainz.de
Herr Peter Frommelt
Postanschrift
Postfach 3820
55028 Mainz
Hausanschrift
Fax: 06131 123022
E-Mail: peter.frommelt@stadt.mainz.de
Telefon Festnetz: 06131 123016
Stichwörter
Wahlamt, Abteilung 33.03, Abteilung 3303, Abteilung33.03, Abteilung3303, Abt. 33.03, Abt. 3303, Abt.33.03, Abt.3303, Abt 33.03, Abt 3303, Abt33.03, Abt3303, 33.03, 3303, Statistik, Wahlen, Briefwahl
Wahlbüro
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 3820
55028 Mainz
Kontakt
Telefon Festnetz: 06131 123016
Fax: 06131 123022
Kontaktperson
Herr Peter Frommelt
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 3820
55028 Mainz
Fax: 06131 123022
Telefon Festnetz: 06131 123016
E-Mail: peter.frommelt@stadt.mainz.de
Frau Brigitte Lehn
Postanschrift
Postfach 3820
55028 Mainz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06131 123838
E-Mail: Brigitte.Lehn@stadt.mainz.de
Stichwörter
Wahlen, Briefwahl, 33.03.02, 330302
Bürgeramt
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 3620
55026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Bürgerservice Öffnungszeiten der Abteilung Ausländerangelegenheiten Öffnungszeiten des Sachgebiets Einbürgerung, Staatsangehörigkeiten und Namensrecht Öffnungszeiten des D-115 Service-Centers
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
Fax: 06131 123084
E-Mail: buergeramt@stadt.mainz.de
E-Mail: buergerservice@stadt.mainz.de
E-Mail: einbuergerung@stadt.mainz.de
Kontaktperson
Herr Peter Frommelt
Frau Brigitte Lehn
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Einwohner Meldeamt Öffnungszeiten, 33, Amt 33, Ausländerbehörde, Ausländeramt
erforderliche Unterlagen
Bescheinigung der Wählbarkeit
Formulare
Melderegisterauskunft oder die Bescheinigung der Wählbarkeit nach Anlage 11 beziehungsweise Anlage 11 a zu § 25 Abs. 6 Nr. 2 bzw. 2a der Kommunalwahlordnung (KWO)
Voraussetzungen
Wählbar sind Sie als Wahlberechtigter, der am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Nicht wählbar sind Sie,
1. wenn Sie infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen,
2. wenn Sie infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen,
3. wenn Sie nach dem Recht des Mitgliedstaates der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung die Wählbarkeit nicht besitzen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Bescheinigung der Wählbarkeit oder die Melderegisterauskunft stellt die zuständige Gemeindeverwaltung aus.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Kreisvorstand, Kommunalwahl, Kreistag, Landrat, Rat des Kreises, Abgeordnete, Parlament, Bewerber, Wahlkandidat, Wahlen, Kommunalparlament, Wählbarkeit, Bürgerschaft, Wahlperiode, Mandat