Wahlbarkeit für die Wahl zum Kreistag feststellen
Wenn Sie zu einer Wahl antreten wollen, müssen Sie bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass Sie wählbar sind.
Beschreibung
Wenn Sie als Bewerberin oder Bewerber, zur Wahl in den Kreistag eines Landkreises antreten, müssen Sie bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass Sie wählbar sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Bürgerservice
Beschreibung
Der Zugang zum Bürgerservice erfolgt über den Haupteingang des Rathauses (Rathausplatz). Wenn Sie einen barrierefreien Zugang benötigen, wenden Sie sich bitte an die Empfangsmitarbeiterinnen am Seiteneingang.
Adresse
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Rathaus
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Sie können den Bürgerservice entweder mit kurzen Wartezeiten und Terminvereinbarung unter 06233 / 89-666, per Mail an buergerservice@frankenthal.de oder unterwww.frankenthal.de/onlinetermin besuchen, oder ohne Terminvereinbarung ins Rathaus kommen. Bei einem Besuch ohne Termin sind Wartezeiten möglich. Jeweils eine Viertelstunde vor Ende der Öffnungszeit ist Annahmeschluss für Kundinnen und Kunden ohne Termin.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Celine Arslan
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Telefon Festnetz: 06233 89-666
Fax: 06233 89-15600
E-Mail: buergerservice@frankenthal.de
Frau Ursula Burkei
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Fax: 06233 89-15600
Telefon Festnetz: 06233 89-666
E-Mail: buergerservice@frankenthal.de
Herr Michael Göbel
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Rathaus
Fax: 06233 89-15660
Telefon Festnetz: 06233 89-666
E-Mail: buergerservice@frankenthal.de
Frau Tanja Jäger
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Rathaus
Fax: 06233 89-15600
Telefon Festnetz: 06233 89-666
E-Mail: buergerservice@frankenthal.de
Herr Daniel Lang
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06233 89-666
Fax: 06233 89-15600
E-Mail: buergerservice@frankenthal.de
Herr Norbert Holter
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06233 89-666
Fax: 06233 89-15600
E-Mail: buergerservice@frankenthal.de
Frau Nicole Seitz
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06233 89-666
Fax: 06233 89-15600
E-Mail: buergerservice@frankenthal.de
Frau Judith Veth
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06233 89-660
Fax: 06233 89-15600
E-Mail: buergerservice@frankenthal.de
Herr Pascal Wackershauser
Frau Marigona Imeraj
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Telefon Festnetz: 06233 89-666
Fax: 06233 89-15600
E-Mail: buergerservice@frankenthal.de
Frau Melanie Ruffer
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Fax: 06233 89-15600
Telefon Festnetz: 06233 89-666
E-Mail: buergerservice@frankenthal.de
Frau Daniela Parker
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Telefon Festnetz: 06233 89-666
Fax: 06233 89-15600
E-Mail: buergerservice@frankenthal.de
Internet
Weitere Informationen
An-, Um-, Abmeldungen, Bewohnerparkausweise, Auskünfte aus dem Melderegister, Beglaubigungen, Eintrittskarten für diverse Frankenthaler Veranstaltungen, Fischereischeine, Frankenthaler Ermäßigungskarte, Ehrenamtskarte des Landes Rheinland-Pfalz, Gewerbezentralregister, Hund an- und abmelden, Kfz-Schein-Änderung, Kinderpässe, Meldebescheinigungen, Personalausweise, Polizeiliche Führungszeugnisse, Reisepässe, Bestätigung von Anträgen auf Rundfunkgebührenbefreiung, Schwerbehindertenparkausweise, Untersuchungsberechtigungsscheine, Verkauf des Mietspiegels, Willkommenspakete für Neubürger, Windelsäcke, Gelbe Säcke, Informationen, Anträge und Formulare insbesondere für folgende Bereiche:
Bestellung Müllgefäße, Karte ab 60 im ÖPNV, Schwerbehindertenausweise, Ausgabe von Infomaterial über städtische Dienste und Angebote, Bürgerberatung (z.B. in Zuständigkeitsfragen)
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 10 - Zentrale Dienste
Adresse
Postanschrift
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Rathaus
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unterwww.frankenthal.de/offen
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Die Aufgaben des Bereichs Zentrale Dienste sind sehr vielschichtig und berühren alle Bereiche der Stadtverwaltung. Durch die Wahrnehmung sogenannter Querschnittsaufgaben, insbesondere Informations- und Kommunikationstechnik, Organisation und Steuerungsunterstützung, fungiert der Bereich Zentrale Dienste in erster Linie als interne Serviceeinheit für die Verwaltungsspitze und Dienststellen der Stadt.
Der Bereich Zentrale Dienste ist zuständig für allgemeine Bürgerberatung, Repräsentation, Gremienarbeit, Partnerschaften, Patenschaften, Empfänge, Veranstaltungen, Technikeinsatz, Druckerei, Post- und Botendienst, Personal, Organisation, Statistik, Wahlen, alle Aufgaben des Standesamtes, Betreuung und Förderung von Vereinen, Stadtarchiv, Stadtgeschichte
erforderliche Unterlagen
Bescheinigung der Wählbarkeit
Formulare
Melderegisterauskunft oder die Bescheinigung der Wählbarkeit nach Anlage 11 beziehungsweise Anlage 11 a zu § 25 Abs. 6 Nr. 2 bzw. 2a der Kommunalwahlordnung (KWO)
Voraussetzungen
Wählbar sind Sie als Wahlberechtigter, der am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Nicht wählbar sind Sie,
1. wenn Sie infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen,
2. wenn Sie infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen,
3. wenn Sie nach dem Recht des Mitgliedstaates der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung die Wählbarkeit nicht besitzen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Bescheinigung der Wählbarkeit oder die Melderegisterauskunft stellt die zuständige Gemeindeverwaltung aus.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Wahlen, Wahlkandidat, Kreisvorstand, Kreistag, Parlament, Wahlperiode, Kommunalwahl, Rat des Kreises, Bürgerschaft, Mandat, Abgeordnete, Landrat, Kommunalparlament, Bewerber, Wählbarkeit