Wahlbarkeit für die Wahl zum Kreistag feststellen
Wenn Sie zu einer Wahl antreten wollen, müssen Sie bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass Sie wählbar sind.
Beschreibung
Wenn Sie als Bewerberin oder Bewerber, zur Wahl in den Kreistag eines Landkreises antreten, müssen Sie bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass Sie wählbar sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Gemeindeverwaltung
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Weißenthurm - Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Adresse
Besucheranschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Niklas Brendel
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 2637 913-465
Fax: +49 2637 913-100
E-Mail: niklas.brendel@vgwthurm.de
Frau Susanne Weiß (Gleichstellungsbeauftragte)
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Telefon Festnetz: 02637 913-426
E-Mail: susanne.weiss@vgwthurm.de
Frau Julia Schmorleiz
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02637 913-232
E-Mail: julia.schmorleiz@vgwthurm.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Bescheinigung der Wählbarkeit
Formulare
Melderegisterauskunft oder die Bescheinigung der Wählbarkeit nach Anlage 11 beziehungsweise Anlage 11 a zu § 25 Abs. 6 Nr. 2 bzw. 2a der Kommunalwahlordnung (KWO)
Voraussetzungen
Wählbar sind Sie als Wahlberechtigter, der am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Nicht wählbar sind Sie,
1. wenn Sie infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen,
2. wenn Sie infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen,
3. wenn Sie nach dem Recht des Mitgliedstaates der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung die Wählbarkeit nicht besitzen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Bescheinigung der Wählbarkeit oder die Melderegisterauskunft stellt die zuständige Gemeindeverwaltung aus.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Bürgerschaft, Rat des Kreises, Landrat, Mandat, Kommunalparlament, Wahlkandidat, Kommunalwahl, Bewerber, Wahlen, Parlament, Kreistag, Wählbarkeit, Abgeordnete, Wahlperiode, Kreisvorstand