• Mainz (Rheinland-Pfalz)
Wahlhelfer Verpflichtung

Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten

Sie werden als Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichtet? Hier erfahren Sie Näheres.

Beschreibung

Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sind wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher oder Wahlvorsteherinnen bzw. Beisitzer oder Beisitzerinnen die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
 

Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

Gemeindebehörden sind berechtigt, personenbezogene Daten von Ihnen als wahlberechtigte Person zwecks Verpflichtung als Wahlhelfer oder Wahlhelferin zu erheben und zu verarbeiten. Sie als betroffene Person können der Verarbeitung für künftige Wahlen widersprechen.

Gemeindebehörden können von anderen Behörden Angaben zu deren Mitarbeitenden anfordern, wenn diese im Gemeindegebiet wohnen. Es handelt sich um den Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift. Die betroffenen Personen werden hierüber informiert.

Sie müssen die Tätigkeit unparteiisch ausüben. Sie müssen Verschwiegenheit zu den bekanntgewordenen Angelegenheiten wahren. Während der Ausübung dürfen Sie Ihr Gesicht nicht verhüllen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Statistik und Wahlen

Adresse

Hausanschrift

Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1

55116 Mainz

Stadthaus Große Bleiche

Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.
Postanschrift

Postfach 3820

55028 Mainz

Kontaktperson

Stichwörter

Wahlamt, Abteilung 33.03, Abteilung 3303, Abteilung33.03, Abteilung3303, Abt. 33.03, Abt. 3303, Abt.33.03, Abt.3303, Abt 33.03, Abt 3303, Abt33.03, Abt3303, 33.03, 3303, Statistik, Wahlen, Briefwahl

Version

Technisch erstellt am 13.09.2022

Technisch geändert am 18.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

Wahlbüro

Adresse

Hausanschrift

Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1

55116 Mainz

Stadthaus Große Bleiche

Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.
Postanschrift

Postfach 3820

55028 Mainz

Kontakt

Telefon Festnetz: 06131 123016

Fax: 06131 123022

Kontaktperson

Stichwörter

Wahlen, Briefwahl, 33.03.02, 330302

Version

Technisch erstellt am 13.09.2022

Technisch geändert am 18.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

Bürgeramt

Beschreibung

Adresse

Hausanschrift

Kaiserstraße 35

55116 Mainz

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)

Postanschrift

Postfach 3620

55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Bürgerservice Öffnungszeiten der Abteilung Ausländerangelegenheiten Öffnungszeiten des Sachgebiets Einbürgerung, Staatsangehörigkeiten und Namensrecht Öffnungszeiten des D-115 Service-Centers

Kontakt

Kontaktperson

  • Herr Peter Frommelt

Stichwörter

Einwohnermeldeamt, Einwohner Meldeamt Öffnungszeiten, 33, Amt 33, Ausländerbehörde, Ausländeramt

Version

Technisch erstellt am 13.09.2022

Technisch geändert am 26.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Sie sind wahlberechtigt,
  • Es spricht kein wichtiger Grund gegen eine Verpflichtung.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

  • Die Wahlbehörde prüft und stellt die nötigen Voraussetzungen fest.
  • Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.

Weitere Informationen

Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html

Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters

https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Version

Technisch erstellt am 03.04.2009

Technisch geändert am 21.01.2025

Stichwörter

Kommunalwahl, Verpflichtung, Wahl, Wählerin, Wahlhelfer, Landtagswahl, Europawahl, Bundestagswahl, Wahlhelferin, Wähler, verpflichten

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020