- Mainz (Rheinland-Pfalz)
Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten
Sie werden als Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichtet? Hier erfahren Sie Näheres.
Beschreibung
Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sind wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher oder Wahlvorsteherinnen bzw. Beisitzer oder Beisitzerinnen die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Gemeindebehörden sind berechtigt, personenbezogene Daten von Ihnen als wahlberechtigte Person zwecks Verpflichtung als Wahlhelfer oder Wahlhelferin zu erheben und zu verarbeiten. Sie als betroffene Person können der Verarbeitung für künftige Wahlen widersprechen.
Gemeindebehörden können von anderen Behörden Angaben zu deren Mitarbeitenden anfordern, wenn diese im Gemeindegebiet wohnen. Es handelt sich um den Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift. Die betroffenen Personen werden hierüber informiert.
Sie müssen die Tätigkeit unparteiisch ausüben. Sie müssen Verschwiegenheit zu den bekanntgewordenen Angelegenheiten wahren. Während der Ausübung dürfen Sie Ihr Gesicht nicht verhüllen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Statistik und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 3820
55028 Mainz
Kontaktperson
Herr Peter Frommelt
Postanschrift
Postfach 3820
55028 Mainz
Hausanschrift
Fax: 06131 123022
E-Mail: peter.frommelt@stadt.mainz.de
Telefon Festnetz: 06131 123016
Stichwörter
Wahlamt, Abteilung 33.03, Abteilung 3303, Abteilung33.03, Abteilung3303, Abt. 33.03, Abt. 3303, Abt.33.03, Abt.3303, Abt 33.03, Abt 3303, Abt33.03, Abt3303, 33.03, 3303, Statistik, Wahlen, Briefwahl
Wahlbüro
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 3820
55028 Mainz
Kontakt
Telefon Festnetz: 06131 123016
Fax: 06131 123022
Kontaktperson
Herr Peter Frommelt
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Postfach 3820
55028 Mainz
Fax: 06131 123022
Telefon Festnetz: 06131 123016
E-Mail: peter.frommelt@stadt.mainz.de
Stichwörter
Wahlen, Briefwahl, 33.03.02, 330302
Bürgeramt
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 3620
55026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Bürgerservice Öffnungszeiten der Abteilung Ausländerangelegenheiten Öffnungszeiten des Sachgebiets Einbürgerung, Staatsangehörigkeiten und Namensrecht Öffnungszeiten des D-115 Service-Centers
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
Fax: 06131 123084
E-Mail: buergeramt@stadt.mainz.de
E-Mail: buergerservice@stadt.mainz.de
E-Mail: einbuergerung@stadt.mainz.de
Kontaktperson
Herr Peter Frommelt
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Einwohner Meldeamt Öffnungszeiten, 33, Amt 33, Ausländerbehörde, Ausländeramt
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Sie sind wahlberechtigt,
- Es spricht kein wichtiger Grund gegen eine Verpflichtung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Die Wahlbehörde prüft und stellt die nötigen Voraussetzungen fest.
- Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.
Weitere Informationen
Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html
Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters
https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Kommunalwahl, Verpflichtung, Wahl, Wählerin, Wahlhelfer, Landtagswahl, Europawahl, Bundestagswahl, Wahlhelferin, Wähler, verpflichten