Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten
Sie werden als Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichtet? Hier erfahren Sie Näheres.
Beschreibung
Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sind wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher oder Wahlvorsteherinnen bzw. Beisitzer oder Beisitzerinnen die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Gemeindebehörden sind berechtigt, personenbezogene Daten von Ihnen als wahlberechtigte Person zwecks Verpflichtung als Wahlhelfer oder Wahlhelferin zu erheben und zu verarbeiten. Sie als betroffene Person können der Verarbeitung für künftige Wahlen widersprechen.
Gemeindebehörden können von anderen Behörden Angaben zu deren Mitarbeitenden anfordern, wenn diese im Gemeindegebiet wohnen. Es handelt sich um den Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift. Die betroffenen Personen werden hierüber informiert.
Sie müssen die Tätigkeit unparteiisch ausüben. Sie müssen Verschwiegenheit zu den bekanntgewordenen Angelegenheiten wahren. Während der Ausübung dürfen Sie Ihr Gesicht nicht verhüllen.
Hinweise für Trier: Wahlhelfer
- unterschieden wird zwischen dem Einsatz in einem Wahllokal oder in einem Briewahlvorstand
(zentraler Einsatz im Briefwahlzentrum in der SWT Arena)
Online-Dienst
Wahlhelfer
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Stadtentwicklung Statistik und Wahlen - Bereich Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr ; Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
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Stadt Trier Stadtkasse
Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse
IBAN: DE19 5855 0130 0000 9000 01
BIC: TRISDE55
Bankinstitut: Sparkasse Trier
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Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse
IBAN: DE69 5856 0103 0000 1190 36
BIC: GENODED1TVB
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Stadtverwaltung Trier - Stadtentwicklung Statistik und Wahlen - Wahlen - Briefwahlbüro
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Postfach 3470
54224 Trier
Hausanschrift
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Trier: Wahlhelfer
Die Interessensbekundung kann formfrei erfolgen.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Sie sind wahlberechtigt,
- Es spricht kein wichtiger Grund gegen eine Verpflichtung.
Hinweise für Trier: Wahlhelfer
Wahlhelfer
- können Personen werden, die selbst auch wahlberechtigt sind
- je nach Wahl ist Voraussetzung, dass man 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und den Hauptwohnsitz in Trier hat
- bei Europa und Kommunalwahlen können auch Bürgerinnen und Bürger der europäischen Mitgliedsstaaten als Wahlhelfer tätig sein
- Anmeldung als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer kann online unter Anmeldung als Wahlhelfer der Stadt Trier erfolgen
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Die Wahlbehörde prüft und stellt die nötigen Voraussetzungen fest.
- Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.
Hinweise für Trier: Wahlhelfer
- Sie erklären dem Bereich Wahlen schriftlich Ihr Interesse an der Tätigkeit
- Sie erhalten die Möglichkeit einer Schulung unmittelbar vor dem Wahltag
- Darüber hinaus erhalten Sie eine Erfrischungspauschale
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Trier: Wahlhelfer
- grundlegende Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer in der Stadt Trier sind auf der Homepage verfügbar
Weitere Informationen
Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html
Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters
https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Wählerin, Wahlhelfer, Wahl, Landtagswahl, Wähler, Verpflichtung, Wahlhelferin, Kommunalwahl, verpflichten, Bundestagswahl, Europawahl