Wahlhelfer Verpflichtung
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    Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten

    Sie werden als Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichtet? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sind wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher oder Wahlvorsteherinnen bzw. Beisitzer oder Beisitzerinnen die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
     

    Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

    Gemeindebehörden sind berechtigt, personenbezogene Daten von Ihnen als wahlberechtigte Person zwecks Verpflichtung als Wahlhelfer oder Wahlhelferin zu erheben und zu verarbeiten. Sie als betroffene Person können der Verarbeitung für künftige Wahlen widersprechen.

    Gemeindebehörden können von anderen Behörden Angaben zu deren Mitarbeitenden anfordern, wenn diese im Gemeindegebiet wohnen. Es handelt sich um den Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift. Die betroffenen Personen werden hierüber informiert.

    Sie müssen die Tätigkeit unparteiisch ausüben. Sie müssen Verschwiegenheit zu den bekanntgewordenen Angelegenheiten wahren. Während der Ausübung dürfen Sie Ihr Gesicht nicht verhüllen.

    Hinweise für Trier: Wahlhelfer

    • unterschieden wird zwischen dem Einsatz in einem Wahllokal oder in einem Briewahlvorstand

               (zentraler Einsatz im Briefwahlzentrum in der SWT Arena)

    Online-Dienst

    Wahlhelfer

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 13.04.2022

    Technisch geändert am 13.01.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Stadtentwicklung Statistik und Wahlen - Bereich Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Verw-Geb. I

    Am Augustinerhof

    54290 Trier

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    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr ; Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 718-4100

    E-Mail: wahlen@trier.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Trier Stadtkasse

    Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse

    IBAN: DE19 5855 0130 0000 9000 01

    BIC: TRISDE55

    Bankinstitut: Sparkasse Trier

    Stadt Trier Stadtkasse

    Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse

    IBAN: DE69 5856 0103 0000 1190 36

    BIC: GENODED1TVB

    Bankinstitut: Volksbank Trier

    Stichwörter

    15

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2014

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Stadtverwaltung Trier - Stadtentwicklung Statistik und Wahlen - Wahlen - Briefwahlbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 3470

    54224 Trier

    Hausanschrift

    Briefwahlbüro Am Augustinerhof

    54290 Trier

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 07:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr ; Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 07:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 718-4100

    E-Mail: briefwahl@trier.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Trier Stadtkasse

    Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse

    IBAN: DE19 5855 0130 0000 9000 01

    BIC: TRISDE55

    Bankinstitut: Sparkasse Trier

    Stadt Trier Stadtkasse

    Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse

    IBAN: DE69 5856 0103 0000 1190 36

    BIC: GENODED1TVB

    Bankinstitut: Volksbank Trier

    Stichwörter

    15

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2014

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Trier: Wahlhelfer

    Die Interessensbekundung kann formfrei erfolgen.

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

    • Sie sind wahlberechtigt,
    • Es spricht kein wichtiger Grund gegen eine Verpflichtung.

    Hinweise für Trier: Wahlhelfer

    Wahlhelfer

    • können Personen werden, die selbst auch wahlberechtigt sind
    • je nach Wahl ist Voraussetzung, dass man 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und den Hauptwohnsitz in Trier hat
    • bei Europa und Kommunalwahlen können auch Bürgerinnen und Bürger der europäischen Mitgliedsstaaten als Wahlhelfer tätig sein

      Handlungsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

      • Die Wahlbehörde prüft und stellt die nötigen Voraussetzungen fest.
      • Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.

      Hinweise für Trier: Wahlhelfer

      • Sie erklären dem Bereich Wahlen schriftlich Ihr Interesse an der Tätigkeit
      • Sie erhalten die Möglichkeit einer Schulung unmittelbar vor dem Wahltag 
      • Darüber hinaus erhalten Sie eine Erfrischungspauschale

      Hinweise (Besonderheiten)

      Hinweise für Trier: Wahlhelfer

      • grundlegende Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer in der Stadt Trier sind auf der Homepage verfügbar

      Weitere Informationen

      Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat

      https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html

      Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters

      https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html

      Gültigkeitsgebiet

      Rheinland-Pfalz

      Version

      Technisch erstellt am 03.04.2009

      Technisch geändert am 21.01.2025

      Stichwörter

      Wählerin, Wahlhelfer, Wahl, Landtagswahl, Wähler, Verpflichtung, Wahlhelferin, Kommunalwahl, verpflichten, Bundestagswahl, Europawahl

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017

      Technisch geändert am 14.05.2025

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ:

      English

      Technisch erstellt am 08.07.2021

      Technisch geändert am 23.04.2020