Wahlrechtsbescheinigung Ausstellung

    Wahlrechtsbescheinigung

    Um als Bewerberin oder Bewerber an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Hierzu dienen sogenannte Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern, die vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können.

    Beschreibung

    Um als Bewerberin oder Bewerber an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählervereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können. Im Fall eines Wahlkreisvorschlags für die Landtagswahl sind das 125, für eine Landesliste 2080 Unterschriften. Bei den Kommunalwahlen richtet sich die Zahl der Unterstützungsunterschriften nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Gebietskörperschaft.

    Zuständigkeit

    Abhängig von der anstehenden Wahl wenden Sie sich an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter. Bitte achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Wörrstadt gehört zum Landkreis Alzey-Worms und umfasst die Ortsgemeinden Armsheim, Ensheim, Gabsheim, Gau-Weinheim, Partenheim, Saulheim, Schornsheim, Spiesheim, Sulzheim, Udenheim, Vendersheim, Wallertheim und die Stadt Wörrstadt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Römergrund 2 - 6

    55286 Wörrstadt

    Postanschrift

    Postfach 12 64

    55284 Wörrstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6732 601-0

    Fax: +49 6732 627-47

    E-Mail: info@vgwoerrstadt.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Wörrstadt - Zentrale Dienste und Finanzen

    Adresse

    Besucheranschrift

    Zum Römergrund 2-6

    55286 Wörrstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 19:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: zentrale-dienste@vgwoerrstadt.de

    Telefon Festnetz: 06732 601-0

    Fax: 06732 627-47

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 04.11.2022 (von: Webservice, VG_Wörrstadt)

    Technisch geändert am 16.12.2024 (von: Webservice, VG_Wörrstadt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Formulare

    Die Vordrucke für die Unterstützungsunterschriften werden je nach Wahlart vom Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter zur Verfügung gestellt, nachdem der Wahlvorschlag aufgestellt worden ist. Die Unterstützungsunterschriften mit den Wahlrechtsbescheinigungen sind dem Wahlvorschlag beizufügen.

    Verfahrensablauf

    Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.

    Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist; sie ist kostenfrei.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MdI am 19.02.2021

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Parteien, Unterstützungsunterschriften., Wählergruppen, Wahlvorschlag, Wahl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

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    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)