Wahlrechtsbescheinigung Ausstellung

    Wahlrechtsbescheinigung

    Um als Bewerberin oder Bewerber an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Hierzu dienen sogenannte Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern, die vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können.

    Beschreibung

    Um als Bewerberin oder Bewerber an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählervereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können. Im Fall eines Wahlkreisvorschlags für die Landtagswahl sind das 125, für eine Landesliste 2080 Unterschriften. Bei den Kommunalwahlen richtet sich die Zahl der Unterstützungsunterschriften nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Gebietskörperschaft.

    Zuständigkeit

    Abhängig von der anstehenden Wahl wenden Sie sich an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter. Bitte achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Str. 30

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Adresse Briefwahlbüro

    Lieferanschrift

    Hafenstr. 49

    67061 Ludwigshafen am Rhein

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 20

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Briefwahlbüro Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr13:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 bis 12:00 Uhr an Brückentagen geöffnet- ausschließlich Schließung an Feiertagen Freitags vor der Wahl bis 18:00 geöffnet

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2217(Wahlhelfer*innen Hotline)

    E-Mail: briefwahlen@ludwigshafen.de

    E-Mail: Wahlen@ludwigshafen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Die Vordrucke für die Unterstützungsunterschriften werden je nach Wahlart vom Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter zur Verfügung gestellt, nachdem der Wahlvorschlag aufgestellt worden ist. Die Unterstützungsunterschriften mit den Wahlrechtsbescheinigungen sind dem Wahlvorschlag beizufügen.

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Wahlrechtsbescheinigung

    Zu prüfende Unterlagen (Bescheinigung des Wahlrechts, Bescheinigung der Wählbarkeit und Unterstützungsunterschriften bei nicht privilegierten Parteien/Wählergruppen/Einzelbewerbern) können zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüro Bismarckstraße 21 dort zu Händen des Abteilungsleiters Bürgerbüros und Sozialversicherung an der Infotheke abgegeben oder an diesen per Post gesendet werden. Dieser prüft die Bescheinigungen beziehungsweise Nachweise.

    Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten an und teilen Sie uns mit, ob Sie die geprüften Unterlagen selbst abholen oder sie nach Fertigstellung per Post an Sie zurück gesendet werden sollen.

    Bitte beachten Sie, dass es auf Grund der bei Europa- und Kommunalwahlen großen Anzahl an Unterschriftenprüfungen und Wählbarkeitsbescheinigungen nicht immer möglich ist, die Unterlagen direkt zu prüfen. Die Unterlagen werden aber in allen Fällen schnellstmöglich geprüft.

    Öffnungszeiten Bürgerbüro Bismarckstraße 21

    • Montag: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 18 Uhr
    • Dienstag: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 16 Uhr
    • Mittwoch: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 16 Uhr
    • Donnerstag: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 18 Uhr
    • Freitag: 8 bis 12.30 Uhr

    Verfahrensablauf

    Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.

    Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist; sie ist kostenfrei.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Wahlrechtsbescheinigung

    Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters und auf der städtischen Homepage abgerufen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 19.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wahlvorschlag, Wählergruppen, Parteien, Unterstützungsunterschriften., Wahl

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de