Wahlrechtsbescheinigung
Um als Bewerberin oder Bewerber an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Hierzu dienen sogenannte Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern, die vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können.
Beschreibung
Um als Bewerberin oder Bewerber an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählervereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können. Im Fall eines Wahlkreisvorschlags für die Landtagswahl sind das 125, für eine Landesliste 2080 Unterschriften. Bei den Kommunalwahlen richtet sich die Zahl der Unterstützungsunterschriften nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Gebietskörperschaft.
Zuständigkeit
Abhängig von der anstehenden Wahl wenden Sie sich an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter. Bitte achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Postfachadresse
Postfach 21 12 20
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Briefwahlbüro Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr13:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 bis 12:00 Uhr an Brückentagen geöffnet- ausschließlich Schließung an Feiertagen Freitags vor der Wahl bis 18:00 geöffnet
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 621 504-2217(Wahlhelfer*innen Hotline)
E-Mail: briefwahlen@ludwigshafen.de
E-Mail: Wahlen@ludwigshafen.de
Internet
Formulare
Die Vordrucke für die Unterstützungsunterschriften werden je nach Wahlart vom Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter zur Verfügung gestellt, nachdem der Wahlvorschlag aufgestellt worden ist. Die Unterstützungsunterschriften mit den Wahlrechtsbescheinigungen sind dem Wahlvorschlag beizufügen.
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Wahlrechtsbescheinigung
Zu prüfende Unterlagen (Bescheinigung des Wahlrechts, Bescheinigung der Wählbarkeit und Unterstützungsunterschriften bei nicht privilegierten Parteien/Wählergruppen/Einzelbewerbern) können zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüro Bismarckstraße 21 dort zu Händen des Abteilungsleiters Bürgerbüros und Sozialversicherung an der Infotheke abgegeben oder an diesen per Post gesendet werden. Dieser prüft die Bescheinigungen beziehungsweise Nachweise.
Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten an und teilen Sie uns mit, ob Sie die geprüften Unterlagen selbst abholen oder sie nach Fertigstellung per Post an Sie zurück gesendet werden sollen.
Bitte beachten Sie, dass es auf Grund der bei Europa- und Kommunalwahlen großen Anzahl an Unterschriftenprüfungen und Wählbarkeitsbescheinigungen nicht immer möglich ist, die Unterlagen direkt zu prüfen. Die Unterlagen werden aber in allen Fällen schnellstmöglich geprüft.
Öffnungszeiten Bürgerbüro Bismarckstraße 21
- Montag: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 18 Uhr
- Dienstag: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 16 Uhr
- Mittwoch: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 16 Uhr
- Donnerstag: 8 bis 12.30 und 13.30 bis 18 Uhr
- Freitag: 8 bis 12.30 Uhr
Verfahrensablauf
Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.
Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist; sie ist kostenfrei.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Wahlrechtsbescheinigung
Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters und auf der städtischen Homepage abgerufen werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 19.02.2021
Stichwörter
Wahlvorschlag, Wählergruppen, Parteien, Unterstützungsunterschriften., Wahl