Wahlrechtsbescheinigung
Um als Bewerberin oder Bewerber an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Hierzu dienen sogenannte Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern, die vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können.
Beschreibung
Um als Bewerberin oder Bewerber an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählervereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können. Im Fall eines Wahlkreisvorschlags für die Landtagswahl sind das 125, für eine Landesliste 2080 Unterschriften. Bei den Kommunalwahlen richtet sich die Zahl der Unterstützungsunterschriften nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Gebietskörperschaft.
Zuständigkeit
Abhängig von der anstehenden Wahl wenden Sie sich an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter. Bitte achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Prüm - 1.1.5 Wahlen, Abstimmungen
Adresse
Postanschrift
Tiergartenstraße 54
54595 Prüm
Kontakt
Kontaktperson
Dieter Schumacher
Postanschrift
Tiergartenstraße 54
54595 Prüm
Fax: +49 6551 943-50206
Telefon Festnetz: +49 6551 943-206
E-Mail: dieter.schumacher@vg-pruem.de
Vanessa Hillen
Postanschrift
Tiergartenstraße 54
54595 Prüm
E-Mail: vanessa.hillen@vg-pruem.de
Telefon Festnetz: +49 6551 943-205
Fax: +49 6551 943-50205
Christian Olk
Hausanschrift
Fax: +49 6551 943-50257
Telefon Festnetz: +49 6551 943-257
E-Mail: christian.olk@vg-pruem.de
Anne Lenz
Julia Schmitz
Hausanschrift
Fax: +49 6551 943-50278
E-Mail: julia.schmitz@vg-pruem.de
Telefon Festnetz: +49 6551 943-278
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Aktuelles
Der Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm mit der Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm umfasst die Städte Bitburg, Kyllburg, Prüm, Speicher und Neuerburg sowie die Verbandsgemeinden Arzfeld, Bitburger Land, Prüm, Speicher und Südeifel. 
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Die Vordrucke für die Unterstützungsunterschriften werden je nach Wahlart vom Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter zur Verfügung gestellt, nachdem der Wahlvorschlag aufgestellt worden ist. Die Unterstützungsunterschriften mit den Wahlrechtsbescheinigungen sind dem Wahlvorschlag beizufügen.
Verfahrensablauf
Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.
Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist; sie ist kostenfrei.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 19.02.2021
Stichwörter
Parteien, Unterstützungsunterschriften., Wählergruppen, Wahlvorschlag, Wahl