Wahlrechtsbescheinigung
Um als Bewerberin oder Bewerber an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Hierzu dienen sogenannte Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern, die vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können.
Beschreibung
Um als Bewerberin oder Bewerber an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählervereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können. Im Fall eines Wahlkreisvorschlags für die Landtagswahl sind das 125, für eine Landesliste 2080 Unterschriften. Bei den Kommunalwahlen richtet sich die Zahl der Unterstützungsunterschriften nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Gebietskörperschaft.
Zuständigkeit
Abhängig von der anstehenden Wahl wenden Sie sich an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter. Bitte achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Ansprechpartner: +49 261 129-4674
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Wahlen (Ordnungsamt)
Beschreibung
Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen
Adresse
Postanschrift
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 12
56073 Koblenz
Postfachadresse
Postfach 201551
56015 Koblenz
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 12:00 Uhr Mi 8.00 - 12.30 Uhr 13.30 - 16.30 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Die Vordrucke für die Unterstützungsunterschriften werden je nach Wahlart vom Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter zur Verfügung gestellt, nachdem der Wahlvorschlag aufgestellt worden ist. Die Unterstützungsunterschriften mit den Wahlrechtsbescheinigungen sind dem Wahlvorschlag beizufügen.
Verfahrensablauf
Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.
Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist; sie ist kostenfrei.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Die im Bereich der Stadt Koblenz notwendigen Unterstützungsunterschriften für die verschiedenen Wahlen können Sie unter dem nachfolgenden Link entnehmen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 19.02.2021
Stichwörter
Unterstützungsunterschriften., Wahl, Wählergruppen, Wahlvorschlag, Parteien