Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bingen am Rhein - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
* Mo. 08.30 - 12.00 Uhr; 14.00 - 18.00 Uhr * Di. 08.30 - 12.00 Uhr; 13.00 - 15.00 Uhr * Mi. 08.30 - 12.00 Uhr; 13.00 - 15.00 Uhr * Do. 08.30 - 12.00 Uhr; 13.00 - 15.00 Uhr * Fr. 08.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Empfänger: Stadtverwaltung Bingen am Rhein
IBAN: DE47 5605 0180 0030 0136 92
BIC: MALADE51KRE
Bankinstitut: Sparkasse Rhein-Nahe
Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Empfänger: Stadtverwaltung Bingen am Rhein
IBAN: DE32 5519 0000 0028 9610 19
BIC: MVBMDE55
Bankinstitut: Mainzer Volksbank
erforderliche Unterlagen
- ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Wohnungsanmeldung, Nebenwohnsitz, Hauptwohnsitz, Aufenthaltsbescheinigung, Anmeldung, Meldebescheinigung, anmelden