Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Bobenheim-Roxheim - Fachbereich 3 (Bürgerdienste)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr montags zusätzlich: 14.00 - 18.00 Uhr donnerstags zusätzlich: 14.00 - 17.00 Uhr 
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jambrich
Hausanschrift
E-Mail: buergerbuero@bobenheim-roxheim.de
Telefon Festnetz: 06239 939-1109
Fax: 06239 939-258
Frau Hermann
Frau Rohn
Hausanschrift
E-Mail: buergerbuero@bobenheim-roxheim.de
Fax: 06239 939-258
Telefon Festnetz: 06239 939-1111
Frau Hersel
Internet
Formulare
Meldebescheinigung (RLP)
Anforderung Meldebescheinigung (DIN A4)
erforderliche Unterlagen
- ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Hauptwohnsitz, Aufenthaltsbescheinigung, anmelden, Meldebescheinigung, Nebenwohnsitz, Wohnungsanmeldung, Anmeldung