Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Landau-Land - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
An 44, Nr. 31
76829 Landau in der Pfalz
Öffnungszeiten
Montag: 7.30 Uhr - 14.00 Uhr Dienstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Mittwoch: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.30 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr Weitere Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (06341 143-0).
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kerstin Neubeck
Postanschrift
An 44 Nr. 31
76829 Landau in der Pfalz
Telefon Festnetz: 06341 143-146
Fax: 06341 143-71
E-Mail: kneubeck@landau-land.de
Frau Efi Siener
Postanschrift
An 44 Nr. 31
76829 Landau in der Pfalz
Telefon Festnetz: 06341 143-145
Fax: 06341 143-71
E-Mail: esiener@landau-land.de
Internet
Formulare
Anforderung Meldebescheinigung
erforderliche Unterlagen
- ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Aufenthaltsbescheinigung, Wohnungsanmeldung, Meldebescheinigung, Hauptwohnsitz, Anmeldung, anmelden, Nebenwohnsitz