Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Germersheim - Ordnungs- und Sozialverwaltung
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:45 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:45 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Alisa Schmidt
Frau Azime Kurultay
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: azime.kurultay@germersheim.eu
Fax: 07274 960-11235
Telefon Festnetz: 07274 960-235
Frau Kamila Lasek-Beditsch
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: kamila.lasek-beditsch@germersheim.eu
Telefon Festnetz: 07274 960-224
Frau Ingrid Ries
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 07274 960-11234
Telefon Festnetz: 07274 960-234
E-Mail: ingrid.ries@germersheim.eu
Internet
Formulare
Anforderung Meldebescheinigung (DIN A4)
erforderliche Unterlagen
- ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Wohnungsanmeldung, Aufenthaltsbescheinigung, Hauptwohnsitz, Meldebescheinigung, Anmeldung, Nebenwohnsitz, anmelden