Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Wöllstein - Einwohnermeldeamt/Gewerbeamt
Adresse
Postanschrift
St. Floriansweg 8
55599 Gau-Bickelheim
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 11:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr In (z.B. beruflich bedingten) Ausnahmefällen können Sie auch einen Termin außerhalb der o.g. Öffnungszeiten bekommen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall telefonisch an uns: Tel.: 06703-302 228
Kontakt
Kontaktperson
Frau Klementine Baumgärtner
Postanschrift
St. Floriansweg 8
55599 Gau-Bickelheim
Telefon Festnetz: 06703 302-228
Fax: 06703 302-214
E-Mail: k.baumgaertner@vg-woellstein.org
Frau Olivia Matheis-Grieder
Frau Andrea Schneider
Internet
Formulare
durch den Bürger
erforderliche Unterlagen
- ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Aufenthaltsbescheinigung, anmelden, Wohnungsanmeldung, Hauptwohnsitz, Anmeldung, Meldebescheinigung, Nebenwohnsitz