amtliche Meldebestätigung AusstellungOnline erledigen

    Amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Beschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    Hinweise für Konz: Amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Auf Antrag kann eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, die Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz, mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren, enthalten darf.

    Für die amtliche Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 6,50 Euro erhoben. Eine Meldebescheinigung für soziale Zwecke ist gebührenfrei; ein Nachweis (z.B. behördliches Schreiben, das eine Meldebescheinigung von Ihnen fordert) muss vorgelegt werden!

    Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen

    - zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten (Meldebescheinigungen bei deutschen oder ausländischen Betriebsrenten sind gebührenpflichtig)

    - zur Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und Bafög

    Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die amtliche Meldebescheinigung postalisch zugestellt.

    Online-Dienst

    Amtliche Meldebescheinigung Online beantragen

    ID: L100039_253531001

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.

    Hinweise für Konz: Amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Für die Verbandsgemeinde Konz wenden Sie sich bitte an das zuständige Bürgerbüro (buergerbuero@konz.de; Tel.: 06501/83 500). 

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Konz - Bürgerbüro - FB4

    Adresse

    Postanschrift

    Am Markt 11

    54329 Konz

    Gebäude: Verwaltungsgebäude 2

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Montag 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06501 83-500

    Fax: 06501 83-107

    E-Mail: buergerbuero@konz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.

    Hinweise für Konz: Amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Für die amtliche Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 6,50 Euro erhoben. Eine Meldebescheinigung für soziale Zwecke ist gebührenfrei; ein Nachweis (z.B. behördliches Schreiben, das eine Meldebescheinigung von Ihnen fordert) muss vorgelegt werden!

    Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen

    - zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten (Meldebescheinigungen bei deutschen oder ausländischen Betriebsrenten sind gebührenpflichtig)

    - zur Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und Bafög

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Stichwörter

    Nebenwohnsitz, Hauptwohnsitz, Aufenthaltsbescheinigung, Anmeldung, Wohnungsanmeldung, Meldebescheinigung, anmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English