amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Beschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    Hinweise für Konz: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Konz

    Auf Antrag kann eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, die Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz, mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren, enthalten darf.

    Für die amtliche Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 6,50 Euro erhoben. Eine Meldebescheinigung für soziale Zwecke ist gebührenfrei; ein Nachweis (z.B. behördliches Schreiben, das eine Meldebescheinigung von Ihnen fordert) muss vorgelegt werden!

    Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen

    - zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten (Meldebescheinigungen bei deutschen oder ausländischen Betriebsrenten sind gebührenpflichtig)

    - zur Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und Bafög

    Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die amtliche Meldebescheinigung postalisch zugestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.

    Hinweise für Konz: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Konz

    Für die Verbandsgemeinde Konz wenden Sie sich bitte an das zuständige Bürgerbüro (buergerbuero@konz.de; Tel.: 06501/83 500). 

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Konz - Bürgerbüro - FB4

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 11

    54329 Konz

    Gebäude: Verwaltungsgebäude 2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 06501 83-107

    Telefon Festnetz: 06501 83-500

    E-Mail: buergerbuero@konz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.

    Hinweise für Konz: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Konz

    Für die amtliche Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 6,50 Euro erhoben. Eine Meldebescheinigung für soziale Zwecke ist gebührenfrei; ein Nachweis (z.B. behördliches Schreiben, das eine Meldebescheinigung von Ihnen fordert) muss vorgelegt werden!

    Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen

    - zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten (Meldebescheinigungen bei deutschen oder ausländischen Betriebsrenten sind gebührenpflichtig)

    - zur Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und Bafög

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2024

    Stichwörter

    anmelden, Hauptwohnsitz, Wohnungsanmeldung, Meldebescheinigung, Anmeldung, Aufenthaltsbescheinigung, Nebenwohnsitz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English