Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Hinweise für Konz: Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Auf Antrag kann eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, die Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz, mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren, enthalten darf.
Für die amtliche Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 6,50 Euro erhoben. Eine Meldebescheinigung für soziale Zwecke ist gebührenfrei; ein Nachweis (z.B. behördliches Schreiben, das eine Meldebescheinigung von Ihnen fordert) muss vorgelegt werden!
Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen
- zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten (Meldebescheinigungen bei deutschen oder ausländischen Betriebsrenten sind gebührenpflichtig)
- zur Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und Bafög
Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die amtliche Meldebescheinigung postalisch zugestellt.
Online-Dienst
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Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.
Hinweise für Konz: Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Für die Verbandsgemeinde Konz wenden Sie sich bitte an das zuständige Bürgerbüro (buergerbuero@konz.de; Tel.: 06501/83 500).
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Konz - Bürgerbüro - FB4
Adresse
Postanschrift
Am Markt 11
54329 Konz
Gebäude: Verwaltungsgebäude 2
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Montag 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.
Hinweise für Konz: Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Für die amtliche Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 6,50 Euro erhoben. Eine Meldebescheinigung für soziale Zwecke ist gebührenfrei; ein Nachweis (z.B. behördliches Schreiben, das eine Meldebescheinigung von Ihnen fordert) muss vorgelegt werden!
Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen
- zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten (Meldebescheinigungen bei deutschen oder ausländischen Betriebsrenten sind gebührenpflichtig)
- zur Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und Bafög
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Nebenwohnsitz, Hauptwohnsitz, Aufenthaltsbescheinigung, Anmeldung, Wohnungsanmeldung, Meldebescheinigung, anmelden