Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Kelberg - Ordnung, Schulen und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 02692 872-44
Telefon Festnetz: 02692 872-40
Fax: 02692 872-39
E-Mail: rathaus@vgv-kelberg.de
Kontaktperson
Frau Birgit Rieder
Postanschrift
Dauner Straße 22
53539 Kelberg
Gebäude: Rathaus, Erdgeschoss
Fax: 02692 872-39
Telefon Festnetz: 02692 872-44
E-Mail: Birgit.Rieder@vgv-kelberg.de
Herr Heinz-Georg Reuter
Postanschrift
Dauner Straße 22
53539 Kelberg
Gebäude: Rathaus, Erdgeschoss
Telefon Festnetz: 02692 872-43
Fax: 02692 872-39
Frau Hedwig Saxler
erforderliche Unterlagen
- ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
anmelden, Hauptwohnsitz, Wohnungsanmeldung, Meldebescheinigung, Anmeldung, Aufenthaltsbescheinigung, Nebenwohnsitz