Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Formulare
Hinweise für Westerburg: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Westerburg
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.
Hinweise für Westerburg: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Westerburg
Für die Ausstellung einer Meldebescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr von 6,50 Euro erhoben.
Für behördliche Zwecke ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung gebührenfrei.
Die Zahlung der Verwaltungsgebühr kann bei Beantragung bar oder wahlweise mit EC-Karte erfolgen. Bei schriftlicher Anforderung kann die Verwaltungsgebühr auch mit Briefmarken abgegolten werden.
Für die Ausstellung einer Meldebescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr von 6,50 Euro erhoben.
Für behördliche Zwecke ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung gebührenfrei.
Die Zahlung der Verwaltungsgebühr kann bei Beantragung bar oder wahlweise mit EC-Karte erfolgen. Bei schriftlicher Anforderung kann die Verwaltungsgebühr auch mit Briefmarken abgegolten werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Wohnungsanmeldung, Aufenthaltsbescheinigung, Hauptwohnsitz, Meldebescheinigung, Anmeldung, Nebenwohnsitz, anmelden