amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Beschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Westerburg - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Besucheranschrift

    Neumarkt 1

    56457 Westerburg

    Kontakt

    E-Mail: Einwohnermeldeamt@VG-Westerburg.de

    Telefon Festnetz: 02663 291-260

    Fax: 02663 291-222

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 13.09.2019 (von: Webservice, VG_Westerburg)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Webservice, VG_Westerburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben

    Formulare

    Hinweise für Westerburg: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Westerburg

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.

    Hinweise für Westerburg: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Westerburg

    Für die Ausstellung einer Meldebescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr von 6,50 Euro erhoben.

    Für behördliche Zwecke ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung gebührenfrei.

    Die Zahlung der Verwaltungsgebühr kann bei Beantragung bar oder wahlweise mit EC-Karte erfolgen. Bei schriftlicher Anforderung kann die Verwaltungsgebühr auch mit Briefmarken abgegolten werden.

    Für die Ausstellung einer Meldebescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr von 6,50 Euro erhoben.

    Für behördliche Zwecke ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung gebührenfrei.

    Die Zahlung der Verwaltungsgebühr kann bei Beantragung bar oder wahlweise mit EC-Karte erfolgen. Bei schriftlicher Anforderung kann die Verwaltungsgebühr auch mit Briefmarken abgegolten werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wohnungsanmeldung, Aufenthaltsbescheinigung, Hauptwohnsitz, Meldebescheinigung, Anmeldung, Nebenwohnsitz, anmelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)