amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Beschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheinstraße 50

    56235 Ransbach-Baumbach

    Postfachadresse

    Postfach 1 55

    56221 Ransbach-Baumbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2623 86-0

    Fax: +49 2623 86-198

    E-Mail: info@ransbach-baumbach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Stichwörter

    Nebenwohnsitz, Aufenthaltsbescheinigung, Wohnungsanmeldung, Hauptwohnsitz, anmelden, Meldebescheinigung, Anmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English