Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Beschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.
Hinweise für Montabaur: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Montabaur
Möchten Sie Ihr Anliegen persönlich erledigen:
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Montabaur - Sachgebiet - 4.1 Bürgerdienste, Soziales
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Bitte beachten: Das Bürgerbüro und das Standesamt haben donnerstags erst ab 9 Uhr für Besucher geöffnet!
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Montabaur - Bürgerbüro
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Hauptwohnsitz, Aufenthaltsbescheinigung, anmelden, Meldebescheinigung, Nebenwohnsitz, Wohnungsanmeldung, Anmeldung