Reisepass beantragen
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Beschreibung
Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Wenn Sie mit Ihrem Kind eine Reise über die EU hinaus planen, benötigt das Kind einen eigenen Reisepass. Wenn Sie innerhalb der EU reisen möchten, genügt ein Personalausweis.
Soweit ein für Ihr Kind ausgestellter Kinderreisepass noch gültig ist und Ihr Kind dieses Ausweisdokument bei der Reise verwenden soll, prüfen Sie, ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass als Einreisedokument anerkennt. Ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass anerkennt, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in den Reise- und Sicherheitshinweisen.
Der Reisepass
- ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
- hat einen Chip, das heißt, ist biometrisch und
- für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.
Der Kinderreisepass
- ist in der Regel innerhalb der EU und teilweise außerhalb der EU anerkannt, wenn er nicht verlängert oder aktualisiert wurde,
- wird von einigen Staaten in der EU und auch teilweise weltweit nicht mehr akzeptiert, wenn er aktualisiert oder verlängert wurde und ein entsprechendes Verlängerungs-Klebeetikett enthält,
- hat keinen Chip, das heißt, dass er für automatische Grenzkontrollen oder bestimmte Reisevoranmeldungen wie bspw. ESTA (USA) untauglich ist.
Kinderreisepässe laufen aus und werden nicht mehr neu ausgestellt, nicht mehr verlängert oder aktualisiert. Ab dem Jahr 2024 können Sie für Ihr Kind einen regulären Reisepass, einen vorläufigen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Ein Personalausweis ist ausreichend für Reisen innerhalb der EU.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können weiterverwendet werden, bis sie ungültig werden, beispielsweise wenn das Lichtbild nicht mehr für die eindeutige Identifizierung des Kindes geeignet ist oder das Ablaufdatum erreicht ist.
Beantragung des Reisepasses:
Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses grundsätzlich persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind oder eine betreute Person beantragen wollen, muss auch das Kind beziehungsweise die betreute Person persönlich anwesend sein. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) in der Behörde abholbereit vor.
Benötigen Sie das Reisedokument sehr kurzfristig und kann die Lieferung des Reisepasses im Express-Bestellverfahren nicht abgewartet werden, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass in der Regel sofort ausgehändigt.
Zuständigkeiten:
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Die Antragstellung bei einer anderen Passbehörde ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können und die Behörde diesen wichtigen Grund anerkennt. Für den erhöhten verwaltungsinternen Aufwand zahlen Sie einen Zuschlag.
Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Kommt Ihr Reisepass im Ausland durch Verlust oder Diebstahl abhanden, beantragen Sie einen neuen Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland.
Hinweise für Rülzheim: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Rülzheim
Ab 1. März 2017 gibt es einen neuen Reisepass der noch handlicher und sicherer sein soll. Der deutsche Reisepass gilt als einer der fälschungssichersten Pässe weltweit. Er wird mit neuen, zeitgemäßen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet sein. Zudem wird es Verbesserungen bei der Nutzerfreundlichkeit durch den Einsatz neuer Materialien geben. Die Zugehörigkeit der Bundesrepubilk Deutschland zur Europäischen Union wird durch Änderungen im Aussehen stärker sichtbar sein.
Kleiner-kompakter-sicherer - das soll der neue Pass bieten
Tatäschlich hat das Dokument ein kleineres Format als das bisherige. So besteht etwa die Passkarte jetzt nicht mehr aus laminiertem Sicherheitspapier, sondern aus Kunststoff und sie enthält ein kleines Sichtfenster, hinter dem sich persönliche Informationen befinden. Durch die Passkarte verläuft ein Sicherheitsfaden, der die Dokumentennummer sowie den Namen des Passinhabers enthält. Das Passbild wiederholt sich auf der Karte als Hologramm. Zudem besteht jede Innenseite aus einem neuen Sicherheitspapier mit Wasserzeichen.
Der neue Reisepass ist wie bisher für Personen über 24 Jahre10 Jahre gültig. Personen bis zu 24 Jahre erhalten einen 6 Jahre gültigen Pass.
Der alte Reisepass behält bis zum Ablauf des angegebenen Datums seine Gültigkeit und kann weiterhin für Auslandsreisen benutzt werden.
Zur Beantragung des neuen Reisepasses ist wie bisher die Vorlage des alten Reisepasses oder Personalausweises sowie ein aktuelles biometrisches Passbild erforderlich. Für Kinder ist die Vorlage des Kinderreisepasses oder der Geburtsurkunde notwendig sowie der Nachweis des Sorgerechts oder bei geteiltem Sorgerecht die Einverständniserklärung des abwesenden Sorgeberechtigten.
Die Lieferzeit der Reisepässe dauert mind. 8 Wochen. In den ersten Wochen könnte es aufgrund der Inbetriebnahme der neuen Produktionsstrecke möglicherweise zu einer Verlängerung der Lieferzeiten kommen.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes jederzeit gerne zur Verfügung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Rülzheim - Fachbereich 4 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 07272 7002-0
E-Mail: Ordnungsamt@ruelzheim.de
Kontaktperson
Frau Ina Ehrlich
Hausanschrift
Fax: 07272 7002-91043
Telefon Festnetz: 07272 7002-1234
E-Mail: buergerbuero@ruelzheim.de
Frau Sibylle Edelmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 07272 7002-1234
Fax: 07272 7002-91042
E-Mail: buergerbuero@ruelzheim.de
Frau Erika Csauth
Postanschrift
Am Deutschordensplatz 1
76761 Rülzheim
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 07272 7002-1234
Fax: 07272 7002-91044
E-Mail: buergerbuero@ruelzheim.de
Frau Heike Humbert
Postanschrift
Am Deutschordensplatz 1
76761 Rülzheim
Gebäude: Rathaus
Fax: 07272 7002-91047
Telefon Festnetz: 07272 7002-1234
E-Mail: buergerbuero@ruelzheim.de
Internet
Formulare
Vollmacht
erforderliche Unterlagen
- biometrisches Passfoto
- sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
- bei der Antragstellung für ein Kind:
- Ausweisdokument der anwesenden sorgeberechtigten Person
- Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person.
- bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde
- gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden
Hinweise für Rülzheim: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Rülzheim
- biometrisches Passfoto
- sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
- gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
- bei der Antragstellung für ein Kind:
- Anwesenheit des Kindes ist verpflichtend, unabhängig vom Alter des Kindes
- Ausweisdokument der anwesenden sorgeberechtigten Person
- Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person.
- bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde
- gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (in der Regel flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
- Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
Fristen
Geltungsdauer: 6 Jahre (Für Antragstellende unter 24 Jahre)
Geltungsdauer: 10 Jahre (Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre)
Kosten
Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 70.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 37.50 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).: Gebühr 32.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen: Gebühr 22.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.: Gebühr 31.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise für Rülzheim: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Rülzheim
Inhalt der Landesleistung
Gebühr: 70,00 €
Vorkasse: Ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html;jsessionid=65CF7A685C5291F89EA8E2C3289AE510.1_cid332#doc16125526bodyText3
Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
Gebühr: 37,50 €Vorkasse: Ja
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html;jsessionid=65CF7A685C5291F89EA8E2C3289AE510.1_cid332#doc16125526bodyText3
Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.Gebühr: 32,00 €
Vorkasse: Ja
Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).Gebühr: 22,00 €
Vorkasse: Ja
Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen.Gebühr: 21,00 €
Vorkasse: Ja
Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen über Reisepässe und Personalausweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts
- Informationen unter anderem über die Sicherheit des Reisezielstaats oder Transitstaats und zu den benötigten Unterlagen
- Informationen zum deutschen Reisepass, mit Flyer zu den Sicherheitsmerkmalen, zu den Gebühren und Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 21.02.2024
Stichwörter
Europapass, Elektronischer Reisepass, verreisen, Identifikation, Ausweis, Reiseausweis, Einreise, Ferien, Reisepaß, Biometrischer Reisepass, ePass, Ausland, EU-Ausland, Urlaub, Pass, deutscher Reisepass