Reisepass Ausstellung

    Reisepass beantragen

    In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Mit der deutschen Staatsbürgerschaft können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.  

    Wenn Sie mit Ihrem Kind eine Reise über die EU hinaus planen, benötigt das Kind einen eigenen Reisepass. Wenn Sie innerhalb der EU reisen möchten, genügt ein Personalausweis.

    Soweit ein für Ihr Kind ausgestellter Kinderreisepass noch gültig ist und Ihr Kind dieses Ausweisdokument bei der Reise verwenden soll, prüfen Sie, ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass als Einreisedokument anerkennt. Ob Ihr Reisezielstaat den Kinderreisepass anerkennt, erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes in den Reise- und Sicherheitshinweisen.

    Der Reisepass

    • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
    • hat einen Chip, das heißt, ist biometrisch und
    • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

    Der Kinderreisepass

    • ist in der Regel innerhalb der EU und teilweise außerhalb der EU anerkannt, wenn er nicht verlängert oder aktualisiert wurde,
    • wird von einigen Staaten in der EU und auch teilweise weltweit nicht mehr akzeptiert, wenn er aktualisiert oder verlängert wurde und ein entsprechendes Verlängerungs-Klebeetikett enthält,
    • hat keinen Chip, das heißt, dass er für automatische Grenzkontrollen oder bestimmte Reisevoranmeldungen wie bspw. ESTA (USA) untauglich ist.

    Kinderreisepässe laufen aus und werden nicht mehr neu ausgestellt, nicht mehr verlängert oder aktualisiert. Ab dem Jahr 2024 können Sie für Ihr Kind einen regulären Reisepass, einen vorläufigen Reisepass oder einen Personalausweis beantragen. Ein Personalausweis ist ausreichend für Reisen innerhalb der EU.

    Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können weiterverwendet werden, bis sie ungültig werden, beispielsweise wenn das Lichtbild nicht mehr für die eindeutige Identifizierung des Kindes geeignet ist oder das Ablaufdatum erreicht ist.

    Beantragung des Reisepasses:

    Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses grundsätzlich persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind oder eine betreute Person beantragen wollen, muss auch das Kind beziehungsweise die betreute Person persönlich anwesend sein. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren zu beantragen. In diesen Fällen liegt der fertig produzierte Reisepass in der Regel nach 3 Werktagen (ohne Wochenende und Feiertage des Landes Berlin) in der Behörde abholbereit vor.

    Benötigen Sie das Reisedokument sehr kurzfristig und kann die Lieferung des Reisepasses im Express-Bestellverfahren nicht abgewartet werden, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass in der Regel sofort ausgehändigt.

    Zuständigkeiten:

    Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

    Die Antragstellung bei einer anderen Passbehörde ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können und die Behörde diesen wichtigen Grund anerkennt. Für den erhöhten verwaltungsinternen Aufwand zahlen Sie einen Zuschlag.

    Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Kommt Ihr Reisepass im Ausland durch Verlust oder Diebstahl abhanden, beantragen Sie einen neuen Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) - Fachbereich 2 - Bürgerbüro

    Adresse

    Besucheranschrift

    Kirburger Straße 4

    56470 Bad Marienberg (Westerwald)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: verbandsgemeinde@bad-marienberg.de

    Telefon Festnetz: 02661 6268-0

    Fax: 02661 6268-201

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2021 (von: Webservice, VG_Bad Marienberg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, VG_Bad Marienberg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • biometrisches Passfoto
    • sofern vorhanden und noch nicht entwertet: Ihr bisheriger Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
    • gegebenenfalls Ihre Geburtsurkunde
    • bei der Antragstellung für ein Kind: 
      • Ausweisdokument der anwesenden sorgeberechtigten Person
      • Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises der nicht anwesenden sorgeberechtigten Person beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einer sorgeberechtigten Person.
    • bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden

    Hinweise für Bad Marienberg (Westerwald): Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg

    • vorhandenen Reisepass oder Personalausweis
    • Biometrisches Lichtbild
    • Geburtsurkunde (nur bei Erstantrag oder Verlust)
    • Eheurkunde bzw. Stammbuch (nach Eheschließung)
    • bei Minderjährigen: Unterschrift beider Sorgeberechtigten (ggf. durch Vollmacht eines Sorgeberechtigten)
    • bei alleinigem Sorgerecht: Negativbescheinigung des Jugendamtes oder Sorgerechtsbeschluss
    • vorhandenen Reisepass oder Personalausweis
    • Biometrisches Lichtbild
    • Geburtsurkunde (nur bei Erstantrag oder Verlust)
    • Eheurkunde bzw. Stammbuch (nach Eheschließung)
    • bei Minderjährigen: Unterschrift beider Sorgeberechtigten (ggf. durch Vollmacht eines Sorgeberechtigten)
    • bei alleinigem Sorgerecht: Negativbescheinigung des Jugendamtes oder Sorgerechtsbeschluss

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Hinweise für Bad Marienberg (Westerwald): Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg

    Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Reisepasses sind:

    • Sie sind deutscher Staatsbürger bzw. deutsche Staatsbürgerin.
    • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Voraussetzungen für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses:

    • Der vorläufige Reisepass kann sofort ausgestellt und ausgehändigt werden, wenn der reguläre Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden kann. Das Bürgeramt kann geeignete Nachweise verlangen, zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.
    • Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).

    Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Reisepasses sind:

    • Sie sind deutscher Staatsbürger bzw. deutsche Staatsbürgerin.
    • Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Voraussetzungen für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses:

    • Der vorläufige Reisepass kann sofort ausgestellt und ausgehändigt werden, wenn der reguläre Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden kann. Das Bürgeramt kann geeignete Nachweise verlangen, zum Beispiel Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.
    • Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:

    • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
    • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
    • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
    • Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (in der Regel flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers).
      • Personen, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keinen Fingerabdruck abgeben.
    • Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre (Für Antragstellende unter 24 Jahre)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bad Marienberg (Westerwald): Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg

    Die Herstellungsdauer beträgt in der Regel  4 - 6 Wochen. Sollten Sie dringend einen Reisepass benötigen, besteht die Möglichkeit innerhalb von 4-5 Werktagen gegen erhöhte Gebühr einen sogenannten Expresspass zu beantragen. In Ausnahmefällen ist die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses (Gültigkeit 1 Jahr) unter Vorlage entsprechender Unterlagen (Flugticket, etc.) möglich. Die Ausstellung erfolgt in der Regel sofort, jedoch wird er nicht von allen Ländern (z. B. USA) anerkannt.

    Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt für Personen bis zum 24. Lebensjahr sechs Jahre, bei Personen ab dem 24. Lebensjahr ist der Reisepass zehn Jahre gültig.

    Für Personen, die sehr viel reisen, besteht die Möglichkeit, einen 48-seitigen Reisepass zu beantragen.

    Von Reisen mit Dokumenten die als verloren bzw. wieder aufgefunden wurden wird abgeraten, es kann zu Unannehmlichkeiten beim Grenzübertritt führen.

    Weitere Informationen über Einreisebestimmungen erhalten Sie unter www. auswaertiges-amt.de.

    Die Herstellungsdauer beträgt in der Regel  4 - 6 Wochen. Sollten Sie dringend einen Reisepass benötigen, besteht die Möglichkeit innerhalb von 4-5 Werktagen gegen erhöhte Gebühr einen sogenannten Expresspass zu beantragen. In Ausnahmefällen ist die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses (Gültigkeit 1 Jahr) unter Vorlage entsprechender Unterlagen (Flugticket, etc.) möglich. Die Ausstellung erfolgt in der Regel sofort, jedoch wird er nicht von allen Ländern (z. B. USA) anerkannt.

    Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt für Personen bis zum 24. Lebensjahr sechs Jahre, bei Personen ab dem 24. Lebensjahr ist der Reisepass zehn Jahre gültig.

    Für Personen, die sehr viel reisen, besteht die Möglichkeit, einen 48-seitigen Reisepass zu beantragen.

    Von Reisen mit Dokumenten die als verloren bzw. wieder aufgefunden wurden wird abgeraten, es kann zu Unannehmlichkeiten beim Grenzübertritt führen.

    Weitere Informationen über Einreisebestimmungen erhalten Sie unter www. auswaertiges-amt.de.

    Kosten

    Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 70.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 37.5 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).: Gebühr 32.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen: Gebühr 22.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.: Gebühr 31.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise für Bad Marienberg (Westerwald): Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg

    • 70,00 Euro ab dem 24. Lebensjahr (Gültigkeit 10 Jahre)
    • 37,50 Euro bis zum 24. Lebensjahr (Gültigkeit 6 Jahre )
    • 32,00 Euro Zuschlag bei Expressbestellung
    • 22,00 Euro Zuschlag für 48-seitigen Reisepass
    • 26,00 Euro für vorl. Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr)
    • EC-Kartenzahlung möglich

    Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:

    • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.

    Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung, z. B. bei Passverlust beantragen, müssen Sie EUR 21,00 Zuschlag bezahlen.

    • 70,00 Euro ab dem 24. Lebensjahr (Gültigkeit 10 Jahre)
    • 37,50 Euro bis zum 24. Lebensjahr (Gültigkeit 6 Jahre )
    • 32,00 Euro Zuschlag bei Expressbestellung
    • 22,00 Euro Zuschlag für 48-seitigen Reisepass
    • 26,00 Euro für vorl. Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr)
    • EC-Kartenzahlung möglich

    Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn:

    • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.

    Wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Botschaft oder konsularischen Vertretung, z. B. bei Passverlust beantragen, müssen Sie EUR 21,00 Zuschlag bezahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bad Marienberg (Westerwald): Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bad Marienberg

    Die Beantragung eines Reisepasses für Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres erfolgt ohne die Abnahme von Fingerabdrücken.

    Die Beantragung eines Reisepasses für Personen unter 18 Jahren bedarf der Anwesenheit eines Sorgeberechtigten, die Einverständniserklärung des zweiten Elternteils kann durch Vollmacht nachgewiesen werden.

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speicher­medium (Chip).

    In einige Länder – z. B. in die USA – wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.

    Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

    Von Reisen mit Dokumenten, die verloren gemeldet oder wieder aufgefunden wurden, wird abgeraten. Es kann zu Unannehmlichkeiten beim Grenzübertritt führen.

    Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes

    Häufig gestellte Fragen zum Thema: Reisepass:

    Die Beantragung eines Reisepasses für Kinder vor Vollendung des 6. Lebensjahres erfolgt ohne die Abnahme von Fingerabdrücken.

    Die Beantragung eines Reisepasses für Personen unter 18 Jahren bedarf der Anwesenheit eines Sorgeberechtigten, die Einverständniserklärung des zweiten Elternteils kann durch Vollmacht nachgewiesen werden.

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip).

    In einige Länder - z. B. in die USA - wird für eine visumfreie Einreise ein normaler, elektronischer Reisepass benötigt.

    Sofern die Einreise in diese Staaten mit einem vorläufigen Reisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

    Von Reisen mit Dokumenten, die verloren gemeldet oder wieder aufgefunden wurden, wird abgeraten. Es kann zu Unannehmlichkeiten beim Grenzübertritt führen.

    Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes

    Häufig gestellte Fragen zum Thema: Reisepass:

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    ePass, Ferien, Pass, Reiseausweis, Elektronischer Reisepass, Europapass, Ausweis, Urlaub, Identifikation, Einreise, Reisepaß, Biometrischer Reisepass, EU-Ausland, deutscher Reisepass, verreisen, Ausland

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)