Durchführung von Sammlungen Erlaubnis

    Sammlungen: Erlaubnispflicht

    Sie möchten Geld- oder Sachspenden sammeln? Dann brauchen Sie hierfür ein Erlaubnis.

    Beschreibung

    Sammlungen sind in Rheinland-Pfalz erlaubnispflichtig, wenn durch unmittelbares Einwirken von Person zu Person gesammelt wird (z. B. bei Haustür- oder Straßensammlungen).

    Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße

    Viele Organisationen sind auf Spenden in Form von Geld- oder Sachmitteln angewiesen, um ihre gemeinnützigen Ziele zu erfüllen. Spendensammlungen werden in unterschiedlichen Formen durchgeführt: 

    • bei Haus- und Straßensammlungen oder
    • öffentlichem Aufruf durch Geld- oder Sachspenden
    • für einen „guten Zweck“, meist durch eingetragene, gemeinnützige Vereine

    Viele Organisationen sind auf Spenden in Form von Geld- oder Sachmitteln angewiesen, um ihre gemeinnützigen Ziele zu erfüllen. Spendensammlungen werden in unterschiedlichen Formen durchgeführt: 

    • bei Haus- und Straßensammlungen oder
    • öffentlichem Aufruf durch Geld- oder Sachspenden
    • für einen "guten Zweck", meist durch eingetragene, gemeinnützige Vereine

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich

    • für Sammlungen innerhalb eines Landkreises: an die Kreisverwaltung bzw. in einer kreisfreien Stadt an die Stadtverwaltung,
    • für überregionale Sammlungen: an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Referat 23.

    Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Herxheim

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Herxheim gehört zum Landkreis Südliche Weinstraße und umfasst die Ortsgemeinden Herxheim bei Landau/Pfalz, Herxheimweyher, Insheim und Rohrbach.

    Adresse

    Besucheranschrift

    Obere Hauptstraße 2

    76863 Herxheim bei Landau/Pfalz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@herxheim.de

    Telefon Festnetz: 07276 501-0

    Fax: 07276 501-250

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Brand- und Katastrophenschutz, Ordnungsbehörde (Ref. 32)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Kreuzmühle 2

    76829 Landau in der Pfalz

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.

    Kontakt

    E-Mail: kats@suedliche-weinstrasse.de

    Telefon Festnetz: 06341 940-560

    Fax: 06341 940-500

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2024

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auskünfte und Bewertungen zu Spenden sammelnden Organisationen gibt das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Nach eigener Auskunft dokumentiert das DZI in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 1.000 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere humanitär-karitativen Bereichs. Das DZI beantwortet gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.

    Weitere Informationsmöglichkeiten bietet auch der Deutsche Spendenrat e. V.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MdI am 11.12.2019

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2009

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Spenden, Geldspende, Wohltätigkeitszwecke, Sachspende

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020