Durchführung von Sammlungen Erlaubnis

    Sammlungen: Erlaubnispflicht

    Sie möchten Geld- oder Sachspenden sammeln? Dann brauchen Sie hierfür ein Erlaubnis.

    Beschreibung

    Sammlungen sind in Rheinland-Pfalz erlaubnispflichtig, wenn durch unmittelbares Einwirken von Person zu Person gesammelt wird (z. B. bei Haustür- oder Straßensammlungen).

    Hinweise für Donnersbergkreis: Sammlungen: Erlaubnispflicht

    Die Kreisverwaltung ist Erlaubnisbehörde und zuständig für die Überwachung nicht erlaubnisbedürftiger Sammlungen nach § 9 SammlG. Im Übrigen ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier zuständig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich

    • für Sammlungen innerhalb eines Landkreises: an die Kreisverwaltung bzw. in einer kreisfreien Stadt an die Stadtverwaltung,
    • für überregionale Sammlungen: an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Referat 23.

    Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Göllheim - Fachbereich 3 - Bürgerdienste

    Beschreibung

    Bürgerdienste

    Adresse

    Postanschrift

    Freiherr-vom-Stein-Straße 1-3

    67307 Göllheim

    Öffnungszeiten

    ALLGEMEINE ÖFFNUNGSZEITEN Montag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.00 Dienstag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.00 Mittwoch 08.30 - 12.00 geschlossen Donnerstag 08.30 - 12.00 14.00 - 18.00 Freitag 08.30 - 12.00 geschlossen Darüber hinaus können in besonderen Fällen mit den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch Termine außerhalb der allgemeinen Besuchszeiten vereinbart werden. ÖFFNUNGSZEITEN BÜRGERBÜRO Montag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.30 Dienstag 08.30 - 12.00 14.00 - 16.30

    Kontakt

    Fax: 06351 4909-99

    Telefon Festnetz: 06351 4909-0

    E-Mail: info@vg-goellheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreisverwaltung Donnersbergkreis - Abt. 3 Recht, Kommunalaufsicht, Ordnung und Verkehr

    Beschreibung

    Ein Vorsprechen ist nur mit vorheriger Terminabsprache möglich.

    Termine können Online auf der Startseite unserer Homepage,  per Mail oder telefonisch vereinbart werden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Uhlandstraße 2

    67292 Kirchheimbolanden

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Uhlandstraße 2

    67292 Kirchheimbolanden

    Öffnungszeiten

    Kfz-Zulassungsstelle Mo - Mi 07:30 - 11:30 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Do 07:30 - 11:30 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06352 710-0

    Fax: 06352 710-232

    E-Mail: kreisverwaltung@donnersberg.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Zulassungsstelle hat einen eigenen Eingang.

    Dieser befindet sich auf der Rückseite des Gebäudes, mit separatem Parkplatz.

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auskünfte und Bewertungen zu Spenden sammelnden Organisationen gibt das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Nach eigener Auskunft dokumentiert das DZI in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 1.000 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere humanitär-karitativen Bereichs. Das DZI beantwortet gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.

    Weitere Informationsmöglichkeiten bietet auch der Deutsche Spendenrat e. V.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.12.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Spenden, Sachspende, Wohltätigkeitszwecke, Geldspende

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English