Sammlungen: Erlaubnispflicht
Sie möchten Geld- oder Sachspenden sammeln? Dann brauchen Sie hierfür ein Erlaubnis.
Beschreibung
Sammlungen sind in Rheinland-Pfalz erlaubnispflichtig, wenn durch unmittelbares Einwirken von Person zu Person gesammelt wird (z. B. bei Haustür- oder Straßensammlungen).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich
- für Sammlungen innerhalb eines Landkreises: an die Kreisverwaltung bzw. in einer kreisfreien Stadt an die Stadtverwaltung,
- für überregionale Sammlungen: an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Referat 23.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Mainz - Gaststätten und Gewerbeangelegenheiten
Adresse
Postfachadresse
Postfach 3620
55026 Mainz
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Gewerbemeldestelle * Montag, Dienstag und Donnerstag: 9 Uhr bis 12 Uhr * Mittwoch: 9 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16 Uhr * Freitag: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 06131 122438
Fax: 06131 123010
E-Mail: sondernutzung@stadt.mainz.de
E-Mail: gaststaetten@stadt.mainz.de
Kontaktperson
Herr Jaouad El Bakkal
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: L - Z
Herr Marcus Braun
Zuständig für
- Personen, deren Nachname beginnt mit: A - K
Internet
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Auskünfte und Bewertungen zu Spenden sammelnden Organisationen gibt das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Nach eigener Auskunft dokumentiert das DZI in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 1.000 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere humanitär-karitativen Bereichs. Das DZI beantwortet gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.
Weitere Informationsmöglichkeiten bietet auch der Deutsche Spendenrat e. V.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.12.2019
Stichwörter
Wohltätigkeitszwecke, Sachspende, Spenden, Geldspende