Sammlungen: Erlaubnispflicht
Sie möchten Geld- oder Sachspenden sammeln? Dann brauchen Sie hierfür ein Erlaubnis.
Beschreibung
Sammlungen sind in Rheinland-Pfalz erlaubnispflichtig, wenn durch unmittelbares Einwirken von Person zu Person gesammelt wird (z. B. bei Haustür- oder Straßensammlungen).
Hinweise für Trier-Saarburg: Sammlungserlaubnis beantragen
Beantragung
- kann formlos schriftlich erfolgen
- eine Vorlaufzeit von ca. 14 Tagen ist erforderlich
- die Sammlungserlaubnis wird dem Erlaubnisnehmer per Post gesendet
Beantragung
- kann formlos schriftlich erfolgen
- eine Vorlaufzeit von ca. 14 Tagen ist erforderlich
- die Sammlungserlaubnis wird dem Erlaubnisnehmer per Post gesendet
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich
- für Sammlungen innerhalb eines Landkreises: an die Kreisverwaltung bzw. in einer kreisfreien Stadt an die Stadtverwaltung,
- für überregionale Sammlungen: an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Referat 23.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Sicherheit, Ordnung und Verkehr - Allgemeine Ordnungsaufgaben
Adresse
Postanschrift
Postfach 2620
54216 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr  Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr  Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr  Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr  Freitag 09:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Montag bis Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr nur nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 651 715-0
Telefon Festnetz: 115
Fax: +49 651 715-17659
E-Mail: ordnungsamt@trier-saarburg.de
Internet
Bankverbindung
Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse
Empfänger: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse
IBAN: DE24 5855 0130 0000 0004 30
BIC: TRISDE55
Bankinstitut: Sparkasse Trier
Stichwörter
Abteilung 10
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Trier-Saarburg: Sammlungserlaubnis beantragen
Vor Durchführung
- Angabe des Verwendungszweckes des Erlöses der Sammlung (wer erhält den Reinertrag)
Nach Abschluss
- Ergebnis des Sammlungserlöses
- Kostenaufstellung der Sammlung
- Verwendung des Reinertrages
- Vorlage einer Bankquittung und Bestätigung des Sammlungsempfängers über den Erhalt der Spende
Vor Durchführung
- Angabe des Verwendungszweckes des Erlöses der Sammlung (wer erhält den Reinertrag)
Nach Abschluss
- Ergebnis des Sammlungserlöses
- Kostenaufstellung der Sammlung
- Verwendung des Reinertrages
- Vorlage einer Bankquittung und Bestätigung des Sammlungsempfängers über den Erhalt der Spende
Voraussetzungen
Hinweise für Trier-Saarburg: Sammlungserlaubnis beantragen
- öffentliche Sicherheit oder Ordnung darf nicht gestört werden
- ordnungsgemäße Durchführung und zweckentsprechende und einwandfreie Verwendung des Sammlungsertrages
- die Kosten der Sammlung dürfen in keinem Missverhältnis zum Reinertrag der Sammlung stehen
- öffentliche Sicherheit oder Ordnung darf nicht gestört werden
- ordnungsgemäße Durchführung und zweckentsprechende und einwandfreie Verwendung des Sammlungsertrages
- die Kosten der Sammlung dürfen in keinem Missverhältnis zum Reinertrag der Sammlung stehen
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier-Saarburg: Sammlungserlaubnis beantragen
- keine Angabe möglich
- keine Angabe möglich
Kosten
Hinweise für Trier-Saarburg: Sammlungserlaubnis beantragen
- es fallen keine Gebühren an
- es fallen keine Gebühren an
Hinweise (Besonderheiten)
Auskünfte und Bewertungen zu Spenden sammelnden Organisationen gibt das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Nach eigener Auskunft dokumentiert das DZI in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 1.000 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere humanitär-karitativen Bereichs. Das DZI beantwortet gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.
Weitere Informationsmöglichkeiten bietet auch der Deutsche Spendenrat e. V.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 11.12.2019
Stichwörter
Sachspende, Geldspende, Wohltätigkeitszwecke, Spenden