Durchführung von Sammlungen Erlaubnis

    Sammlungen: Erlaubnispflicht

    Sie möchten Geld- oder Sachspenden sammeln? Dann brauchen Sie hierfür ein Erlaubnis.

    Beschreibung

    Sammlungen sind in Rheinland-Pfalz erlaubnispflichtig, wenn durch unmittelbares Einwirken von Person zu Person gesammelt wird (z. B. bei Haustür- oder Straßensammlungen).

    Hinweise für Trier-Saarburg: Sammlungserlaubnis beantragen

    Beantragung

    • kann formlos schriftlich erfolgen
    • eine Vorlaufzeit von ca. 14 Tagen ist erforderlich
    • die Sammlungserlaubnis wird dem Erlaubnisnehmer per Post gesendet

    Beantragung

    • kann formlos schriftlich erfolgen
    • eine Vorlaufzeit von ca. 14 Tagen ist erforderlich
    • die Sammlungserlaubnis wird dem Erlaubnisnehmer per Post gesendet

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich

    • für Sammlungen innerhalb eines Landkreises: an die Kreisverwaltung bzw. in einer kreisfreien Stadt an die Stadtverwaltung,
    • für überregionale Sammlungen: an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Referat 23.

    Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Sicherheit, Ordnung und Verkehr - Allgemeine Ordnungsaufgaben

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 2620

    54216 Trier

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr  Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr  Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr  Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr  Freitag 09:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Montag bis Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 651 715-0

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 715-17659

    E-Mail: ordnungsamt@trier-saarburg.de

    Internet

    Bankverbindung

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse

    Empfänger: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse

    IBAN: DE24 5855 0130 0000 0004 30

    BIC: TRISDE55

    Bankinstitut: Sparkasse Trier

    Stichwörter

    Abteilung 10

    Version

    Technisch erstellt am 10.04.2014 (von: RP-SC-Import)

    Technisch geändert am 21.05.2024 (von: Frank, Bernhild)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Trier-Saarburg: Sammlungserlaubnis beantragen

    Vor Durchführung

    • Angabe des Verwendungszweckes des Erlöses der Sammlung (wer erhält den Reinertrag)

    Nach Abschluss

    • Ergebnis des Sammlungserlöses
    • Kostenaufstellung der Sammlung
    • Verwendung des Reinertrages
    • Vorlage einer Bankquittung und Bestätigung des Sammlungsempfängers über den Erhalt der Spende

    Vor Durchführung

    • Angabe des Verwendungszweckes des Erlöses der Sammlung (wer erhält den Reinertrag)

    Nach Abschluss

    • Ergebnis des Sammlungserlöses
    • Kostenaufstellung der Sammlung
    • Verwendung des Reinertrages
    • Vorlage einer Bankquittung und Bestätigung des Sammlungsempfängers über den Erhalt der Spende

    Voraussetzungen

    Hinweise für Trier-Saarburg: Sammlungserlaubnis beantragen

    • öffentliche Sicherheit oder Ordnung darf nicht gestört werden
    • ordnungsgemäße Durchführung und zweckentsprechende und einwandfreie Verwendung des Sammlungsertrages
    • die Kosten der Sammlung dürfen in keinem Missverhältnis zum Reinertrag der Sammlung stehen
    • öffentliche Sicherheit oder Ordnung darf nicht gestört werden
    • ordnungsgemäße Durchführung und zweckentsprechende und einwandfreie Verwendung des Sammlungsertrages
    • die Kosten der Sammlung dürfen in keinem Missverhältnis zum Reinertrag der Sammlung stehen

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Trier-Saarburg: Sammlungserlaubnis beantragen

    • keine Angabe möglich
    • keine Angabe möglich

    Kosten

    Hinweise für Trier-Saarburg: Sammlungserlaubnis beantragen

    • es fallen keine Gebühren an
    • es fallen keine Gebühren an

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auskünfte und Bewertungen zu Spenden sammelnden Organisationen gibt das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Nach eigener Auskunft dokumentiert das DZI in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 1.000 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere humanitär-karitativen Bereichs. Das DZI beantwortet gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.

    Weitere Informationsmöglichkeiten bietet auch der Deutsche Spendenrat e. V.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MdI am 11.12.2019

    Version

    Technisch erstellt am 03.04.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Sachspende, Geldspende, Wohltätigkeitszwecke, Spenden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)