Sammlungen: Erlaubnispflicht
Sie möchten Geld- oder Sachspenden sammeln? Dann brauchen Sie hierfür ein Erlaubnis.
Beschreibung
Sammlungen sind in Rheinland-Pfalz erlaubnispflichtig, wenn durch unmittelbares Einwirken von Person zu Person gesammelt wird (z. B. bei Haustür- oder Straßensammlungen).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich
- für Sammlungen innerhalb eines Landkreises: an die Kreisverwaltung bzw. in einer kreisfreien Stadt an die Stadtverwaltung,
- für überregionale Sammlungen: an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Referat 23.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bitburger Land - Abt. 2: Öff. Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste
Adresse
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Wir haben gleitende Arbeitszeit . Das Einwohnermeldeamt in Bitburg ist mittwochnachmittags und in Kyllburg freitags ganztägig geschlossen . Das Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land (Standorte Bitburg sowie Kyllburg) erledigt alle Bürgeranliegen innerhalb der Öffnungszeiten nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung . Gerne können Sie Ihren Termin unkompliziert  O N L I N E (Webanwendung)  oder telefonisch mit uns vereinbaren. Bitte informieren Sie sich an dieser Stelle vor der Terminbuchung, welche Unterlagen und Nachweise wir zur Bearbeitung benötigen . Bitte beachten Sie auch alle Informationen in der späteren Bestätigungsmail nach der Online-Terminbuchung.  Sollten dennoch offene Fragen bestehen, können Sie uns gerne per Mail (meldeamt@bitburgerland.de) oder telefonisch kontaktieren.   Die vorherige Terminvereinbarung erspart Ihnen längere Wartezeiten sowie ein evtl. erneutes Vorsprechen in derselben Angelegenheit aufgrund fehlender Unterlagen. 
Kontakt
Kontaktperson
Herr Stefan Göbel
Hausanschrift
Besucheranschrift
Postfachadresse
Postfach 1661
54626 Bitburg
Fax: 06561 66-1500
Telefon Festnetz: 06561 66-1170
E-Mail: stefan.goebel@bitburgerland.de
Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Amt 07)
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten: Montag - Freitag:  8:00 - 12:00 Uhr Montag - Mittwoch:  14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Ausländerbehörde/ Einbürgerungsbehörde: Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung  mit Ihrem Sachbearbeiter ist erforderlich . 
Kontakt
Kontaktperson
Frau Marie Greiner
Internet
Formulare
Sammlungserlaubnis - Antrag
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Auskünfte und Bewertungen zu Spenden sammelnden Organisationen gibt das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Nach eigener Auskunft dokumentiert das DZI in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 1.000 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere humanitär-karitativen Bereichs. Das DZI beantwortet gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.
Weitere Informationsmöglichkeiten bietet auch der Deutsche Spendenrat e. V.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MdI am 11.12.2019
Stichwörter
Sachspende, Geldspende, Wohltätigkeitszwecke, Spenden