• Winringen (Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz)
Durchführung von Sammlungen Erlaubnis

Sammlungen: Erlaubnispflicht

Sie möchten Geld- oder Sachspenden sammeln? Dann brauchen Sie hierfür ein Erlaubnis.

Beschreibung

Sammlungen sind in Rheinland-Pfalz erlaubnispflichtig, wenn durch unmittelbares Einwirken von Person zu Person gesammelt wird (z. B. bei Haustür- oder Straßensammlungen).

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Wenden Sie sich

  • für Sammlungen innerhalb eines Landkreises: an die Kreisverwaltung bzw. in einer kreisfreien Stadt an die Stadtverwaltung,
  • für überregionale Sammlungen: an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Referat 23.

Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Ansprechpartner

Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Amt 07)

Adresse

Besucheranschrift

Trierer Straße 1

54634 Bitburg

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten: Montag - Freitag:  8:00 - 12:00 Uhr Montag - Mittwoch:  14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Ausländerbehörde/ Einbürgerungsbehörde: Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung  mit Ihrem Sachbearbeiter ist erforderlich . 

Kontakt

E-Mail: info@bitburg-pruem.de

Telefon Festnetz: 06561 15-0

Fax: 06561 15-1005

Kontaktperson

Internet

Formulare

Sammlungserlaubnis - Antrag

Version

Technisch erstellt am 09.10.2020

Technisch geändert am 07.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Auskünfte und Bewertungen zu Spenden sammelnden Organisationen gibt das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Nach eigener Auskunft dokumentiert das DZI in seinem Wohlfahrtsarchiv etwa 1.000 Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere humanitär-karitativen Bereichs. Das DZI beantwortet gegen Erstattung der Kosten Anfragen von Privatpersonen, Unternehmen, Behörden und Medien.

Weitere Informationsmöglichkeiten bietet auch der Deutsche Spendenrat e. V.

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch MdI am 11.12.2019

Version

Technisch erstellt am 03.04.2009

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Spenden, Geldspende, Wohltätigkeitszwecke, Sachspende

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020